Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) 1Im Falle des Nichterscheinens oder der Weigerung eines zur Erstattung des Gutachtens verpflichteten Sachverständigen wird diesem auferlegt, die dadurch verursachten Kosten zu ersetzen. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt. 3Im Falle wiederholten Ungehorsams kann neben der Auferlegung der Kosten das Ordnungsgeld noch einmal festgesetzt werden.
(2) 1Weigert sich ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger, nach § 73 Abs. 1 Satz 2 eine angemessene Frist abzusprechen, oder versäumt er die abgesprochene Frist, so kann gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. 2Der Festsetzung des Ordnungsgeldes muß eine Androhung unter Setzung einer Nachfrist vorausgehen. 3Im Falle wiederholter Fristversäumnis kann das Ordnungsgeld noch einmal festgesetzt werden.
verweigerungsrecht des Sachverständigen § 77Ausbleiben oder unberechtigte Gutachten-
verweigerung des Sachverständigen § 78Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 79Vereidigung des Sachverständigen § 80Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung § 80aVorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren § 81Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens § 81aKörperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe § 81bErkennungs-
dienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten § 81cUntersuchung anderer Personen § 81dDurchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts § 81eMolekulargenetische Untersuchung § 81fVerfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung § 81gDNA-
Identitätsfeststellung § 81hDNA-
Reihenuntersuchung § 82Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren § 83Anordnung einer neuen Begutachtung § 84Sachverständigen-
vergütung § 85Sachverständige Zeugen § 86Richterlicher Augenschein § 87Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche § 88Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung § 89Umfang der Leichenöffnung § 90Öffnung der Leiche eines Neugeborenen § 91Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung § 92Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung § 93Schriftgutachten
Rechtsprechung zu § 77 StPO
54 Entscheidungen zu § 77 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 31.07.2023 - 1 ORBs 77/23
Lichtbild, Täteridentifizierung, Urteilsgründe, Beweisantrag, Ablehnung wegen ...
- SG München, 16.03.2022 - S 38 KA 300/19
Plausibilitätsprüfung bei Verstoß der Grundpflicht zur persönlichen ...
- LG Nürnberg-Fürth, 17.10.2022 - 12 Qs 57/22
Kein Ordnungsgeld gegen Dolmetscher
- SG München, 23.11.2023 - S 38 KA 11/19
Persönliche Leistungserbringung, Prozeßbevollmächtigter, Laborleistungen, ...
- KG, 21.11.2007 - 1 Ws 199/07
Strafverfahren: Kostentragungspflicht des Dolmetschers bei unentschuldigtem ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-536/11
Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Schadensersatzklage - Beweismittel - ...
- OLG Jena, 01.03.2016 - 2 OLG 101 SsRs 131/15
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zurückweisung des ...
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1853/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschleunigungsgebot in ...
- LG Cottbus, 11.08.2008 - 24 jug Qs 40/08
Versäumung des Hauptverhandlungstermins: Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ...
- LG Trier, 03.11.1986 - 1 Qs 265/86
Querverweise
Auf § 77 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 161a (Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Besondere Formen der Rechtshilfe
- § 94 (Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung)
- Ausführungsgesetz VwGO (AGVwGO)
- Verfahren, Rechtsmittel, Kosten
- Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz
- § 19 (Beweisaufnahme)