Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) Dem Sachverständigen kann auf sein Verlangen zur Vorbereitung des Gutachtens durch Vernehmung von Zeugen oder des Beschuldigten weitere Aufklärung verschafft werden.
(2) Zu demselben Zweck kann ihm gestattet werden, die Akten einzusehen, der Vernehmung von Zeugen oder des Beschuldigten beizuwohnen und an sie unmittelbar Fragen zu stellen.
verweigerungsrecht des Sachverständigen § 77Ausbleiben oder unberechtigte Gutachten-
verweigerung des Sachverständigen § 78Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 79Vereidigung des Sachverständigen § 80Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung § 80aVorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren § 81Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens § 81aKörperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe § 81bErkennungs-
dienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten § 81cUntersuchung anderer Personen § 81dDurchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts § 81eMolekulargenetische Untersuchung § 81fVerfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung § 81gDNA-
Identitätsfeststellung § 81hDNA-
Reihenuntersuchung § 82Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren § 83Anordnung einer neuen Begutachtung § 84Sachverständigen-
vergütung § 85Sachverständige Zeugen § 86Richterlicher Augenschein § 87Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche § 88Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung § 89Umfang der Leichenöffnung § 90Öffnung der Leiche eines Neugeborenen § 91Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung § 92Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung § 93Schriftgutachten
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 80 StPO
120 Entscheidungen zu § 80 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21
Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens (keine Sachaufklärung über ...
Zum selben Verfahren:
- LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18
Anforderungen an die Beweiswürdigung in einer ...
- LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18
- OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
Haftbefehl; Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Wiederholungsgefahr; ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2026 - 10 S 581/26
Rechtswegbeschwerde; Verwaltungsrechtsweg eröffnet bei einem gegenüber der ...
- KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15
Strafverfahren: Vorführung des Beschuldigten vor den Sachverständigen zur ...
- OLG Köln, 18.11.2025 - 1 ORbs 269/25
Entbindung von der Anwesenheitspflicht, Nichterscheinen des Betroffenen, ...
- OLG Hamm, 10.07.2018 - 3 Ws 272/18
Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; ...
- KG, 04.05.2017 - 1 Ws 3/17
Strafsache: Vergütung des Terminsvertreters eines gerichtlich bestellten ...
- OLG Oldenburg, 13.02.2026 - 1 Ws 73/26
Rechtswidrige Anordnung der Unterbringung der Angeschuldigtem in öffentlichem ...
- OLG Jena, 09.05.2007 - 1 Ws 180/07
Zwangsmaßnahmen