Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13572
OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19 (https://dejure.org/2019,13572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2019 - 4 Ws 77/19 (https://dejure.org/2019,13572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2019 - 4 Ws 77/19 (https://dejure.org/2019,13572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,13572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftbefehl; Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Wiederholungsgefahr; Verfahrensverzögerung; Gutachter; Sachverständiger; Überwachung der Tätigkeit des Sachverständigen; Fristsetzung

  • rechtsportal.de

    Verzögerungen bei der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeitsuntersuchung kindlicher Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ibbenbüren - 62 Ls 344/18
  • OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 26.07.1988 - HEs 40/88
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
    Der Senat folgt - jedenfalls in einer Konstellation wie der vorliegenden - nicht der Auffassung, dass in einem solchen Fall eine Entscheidung des Oberlandesgerichts noch nicht veranlasst ist und die Akten an das vorlegende Gericht zurückzugeben sind (so aber OLG Celle NStZ 1988, 517).

    Diese Gestattungsnorm hat dann aber einen Ausnahmecharakter und sieht eben die Unzulässigkeit der weiteren Haftfortdauer erst bei einem Zeitraum von länger als sechs Monaten vor (OLG Celle NStZ 1988, 517, 518; Hilger a.a.O. Rdn. 29).

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob eine Aufhebung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht längere Zeit vor dem Ende der Sechsmonatsfrist dann zulässig ist, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar ist, dass die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO nicht vorliegen (bejahend: OLG Hamburg NJW 1968, 1535; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.10.2010 - 1 Ws 579/10 H - juris; ablehnend: OLG Celle NStZ 1988, 517; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 121 Rdn. 14; Krauß in: Graf, StPO, 3. Aufl., § 122 Rdn. 8; Posthoff in:Heidelberger Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 122 Rdn. 11; Hilger a.a.O., § 122 Rdn. 30; Schultheiss in: KK-StPO, 7. Aufl., § 121 Rdn. 27).

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
    Die in § 81c Abs. 1 StPO eingeräumte Weigerungsmöglichkeit bezieht sich nur auf die Untersuchung durch einen Sachverständigen, nicht aber darauf, als Zeuge vernommen und insoweit durch das Gericht (ggf. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen) einer Glaubwürdigkeitsbeurteilung unterzogen zu werden (BGHSt 23, 1, 2).

    Dass § 81c Abs. 1 StPO die Vorschrift des § 80 Abs. 2 StPO oder gar § 261 StPO einschränken würde, kann der Norm nicht entnommen werden (BGHSt 23, 1, 2).

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
    Ist aber der Haftbefehl - wie vorliegend - auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gestützt, so ist Folgendes zu bedenken: Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr dient nicht der Sicherung des Strafverfahrens, sondern dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren (erheblichen) Straftaten (BVerfG, Beschl. v. 30.05.1973 - 2 BvL 4/73 - juris), sie ist präventiv-polizeilicher Natur (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 112a Rdn. 1; Hilger, a.a.O., § 112a Rdn. 9 f.).
  • BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09

    Schriftliches Sachverständigengutachten und Recht auf ein faires Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
    Selbst wenn in der Begutachtung kleinere Verzögerungen aufgetaucht wären, wäre dieser Termin durchaus zu halten gewesen, wenn man - was möglich gewesen wäre (vgl. BGH JR 2010, 302 ff.) - auf die Abfassung eines vorläufigen schriftlichen Gutachtens verzichtet und sich mit der (für die Entscheidung, vgl. § 261 StPO, allein maßgeblichen) mündlichen Begutachtung in der Hauptverhandlung begnügt hätte.
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
    Wenn sie dann erscheinen, würde dies eine zumindest konkludent erklärte Einwilligung der gesetzlichen Vertreter analog § 81c Abs. 3 StPO (vgl. hierzu BGH MDR 1995, 401, 402) bedeuten.
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
    Über diese Weigerungsmöglichkeit muss die zu untersuchende Person allerdings nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht einmal belehrt werden - anders als im Fall des § 73c Abs. 3 StPO, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht der zu untersuchenden Person besteht (BGHSt 13, 394, 398 f.).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 446/17

    Rechtsfehlerhafte Gefährlichkeitsprognose beim Unterlassen der Anordnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
    Nachdem es sich bei den angeklagten Taten um solche handelt, durch welche die Opfer regelmäßig der Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden ausgesetzt sind (zu vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2017 - 5 StR 446/17 - BeckRS 2017, 136202, zitiert nach beck-online), muss im vorliegenden Fall das Freiheitsinteresse des Angeschuldigten hinter dem Schutzbedürfnis kindlicher bzw. jugendlicher Zeugen zurücktreten.".
  • OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 1 Ws 579/10

    Untersuchungshaft über sechs Monate: Vorzeitige Aufhebung des Haftbefehls durch

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19
    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob eine Aufhebung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht längere Zeit vor dem Ende der Sechsmonatsfrist dann zulässig ist, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar ist, dass die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO nicht vorliegen (bejahend: OLG Hamburg NJW 1968, 1535; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.10.2010 - 1 Ws 579/10 H - juris; ablehnend: OLG Celle NStZ 1988, 517; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 121 Rdn. 14; Krauß in: Graf, StPO, 3. Aufl., § 122 Rdn. 8; Posthoff in:Heidelberger Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 122 Rdn. 11; Hilger a.a.O., § 122 Rdn. 30; Schultheiss in: KK-StPO, 7. Aufl., § 121 Rdn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht