Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) 1Vor der Leichenöffnung soll die Identität des Verstorbenen festgestellt werden. 2Zu diesem Zweck können insbesondere Personen, die den Verstorbenen gekannt haben, befragt und Maßnahmen erkennungsdienstlicher Art durchgeführt werden. 3Zur Feststellung der Identität und des Geschlechts sind die Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung zulässig; für die molekulargenetische Untersuchung gilt § 81f Abs. 2 entsprechend.
(2) Ist ein Beschuldigter vorhanden, so soll ihm die Leiche zur Anerkennung vorgezeigt werden.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27.12.2003
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2004 | Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften | 27.12.2003 |
verweigerungsrecht des Sachverständigen § 77Ausbleiben oder unberechtigte Gutachten-
verweigerung des Sachverständigen § 78Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 79Vereidigung des Sachverständigen § 80Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung § 80aVorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren § 81Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens § 81aKörperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe § 81bErkennungs-
dienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten § 81cUntersuchung anderer Personen § 81dDurchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts § 81eMolekulargenetische Untersuchung § 81fVerfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung § 81gDNA-
Identitätsfeststellung § 81hDNA-
Reihenuntersuchung § 82Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren § 83Anordnung einer neuen Begutachtung § 84Sachverständigen-
vergütung § 85Sachverständige Zeugen § 86Richterlicher Augenschein § 87Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche § 88Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung § 89Umfang der Leichenöffnung § 90Öffnung der Leiche eines Neugeborenen § 91Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung § 92Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung § 93Schriftgutachten
Rechtsprechung zu § 88 StPO
14 Entscheidungen zu § 88 StPO in unserer Datenbank:
- LAG Sachsen, 15.09.1995 - 8 Sa 391/95
Anwendbarkeit von Regelungen des Einigungsvertrages; Unzumutbarkeit der ...
- BGH, 25.05.2005 - 2 AR 76/05
Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05
Zuständigkeitsbestimmung (Vollstreckungsleitung; Bewährungsüberwachung)
- BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05
- BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73
Möglichkeit der Abtrennung eines Verfahrens wegen einer Jugendstraftat von einem ...
- AG München, 14.12.2015 - 1125 OWi 247 Js 218141/15
Trommeln nicht erlaubt
- BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99
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- BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung einer Kosmetikerin ...
- BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 20.00
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- BGH, 10.09.1953 - 3 StR 336/53
Rechtsmittel
- OLG Saarbrücken, 17.04.1998 - 5 W 81/98