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   BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19   

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https://dejure.org/2020,19644
BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19 (https://dejure.org/2020,19644)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19 (https://dejure.org/2020,19644)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 2020 - 205 StRR 1779/19 (https://dejure.org/2020,19644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 26 Abs. 2 S. 1, § 338 Nr. 3, § 349 Abs. 2
    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

  • rewis.io

    Strafbefehlsverfahren wegen Erschleichung eines Aufenthaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Dort müssen sie nicht entscheidungserheblich oder auch nur konkret geeignet sein, die Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Duldung zu bewirken (vgl. z.B. BGH NJW 2016, 419, Rn. 42 bei juris; MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl. 2018, § 95 AufenthG Rn. 105 f.).

    Dabei kann dahinstehen, ob § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in subjektiver Hinsicht lediglich bedingten Vorsatz hinsichtlich der objektiven Merkmale voraussetzt (Senatsbeschluss vom 22.01.2020, Az. 205 StRR 1735/19; im Schrifttum z.B. MüKo-StGB/Gericke a.a.O. Rn. 116; Erbs/Kohlhaas/Senge a.a.O. Rn. 60; Huber AufenthG/Hörich, 2. Aufl. 2016, § 95 AufenthG Rn. 256 f.; BeckOK AuslR/Hohoff, 24. Ed. 01.11.2019, § 95 AufenthG Rn. 99) oder aber als Delikt mit überschießender Innentendenz zu interpretieren ist, welches eine auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels gerichtete Absicht erfordert (Mosbacher in Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 10 Rn. 31; derselbe NStZ 2015, 605; auf eine "Absicht" des Täters abgestellt wird - nicht tragend - auch bei BGH, Urteil vom 24.10.2007, Az. 1 StR 189/07, Rn. 50 bei juris; BGH NJW 2016, 419, Rn. 42 bei juris).

  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Anders verhält es sich, wenn die Äußerung in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zu dem sie auslösenden Anlass steht (vgl. BGH StV 1993, 339, Rn. 5 bei juris), wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles in der Form überzogen ist oder wenn sie beim Angeklagten bei der gebotenen verständigen Würdigung die Befürchtung von Voreingenommenheit aufkommen lassen kann (vgl. NStZ 2012, 570, Rn. 22 bei juris).

    Relativiert werden kann eine Beeinträchtigung des Sachlichkeitsgebots umgekehrt dann, wenn sie sich als besonders spontane Reaktion des Richters darstellt (vgl. z.B. BGH NStZ 2009, 581, Rn. 18 bei juris und NStZ 2012, 570, Rn. 22 bei juris; verneint wurde eine Spontanreaktion durch BGH NStZ 2005, 218, Rn. 8 bei juris).

  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Äußerungen des Richters in den verschiedenen Abschnitten der Beweisaufnahme summierten, so dass auch eine Bewertung unter dem Gesichtspunkt verständlicher Unmutsaufwallung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 208, Orientierungssatz 5 und Rn. 22 bei juris).

    Sie darf dabei auch in "nachdrücklicher Form" gehalten sein (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 610, Rn. 13 bei juris) bzw. Worte verwenden, mit denen der jeweilige Adressat im Sinn einer "individuellen Ansprache" wirksam erreicht wird (BGH NStZ-RR 2004, 208, Rn. 20 bei juris).

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Unmutsäußerungen eines abgelehnten Richters dürfen dabei allerdings nicht isoliert, sondern müssen in dem Zusammenhang, in dem sie gefallen sind, betrachtet werden (siehe z.B. BGH NStZ 2009, 581, Rn. 18 bei juris).

    Relativiert werden kann eine Beeinträchtigung des Sachlichkeitsgebots umgekehrt dann, wenn sie sich als besonders spontane Reaktion des Richters darstellt (vgl. z.B. BGH NStZ 2009, 581, Rn. 18 bei juris und NStZ 2012, 570, Rn. 22 bei juris; verneint wurde eine Spontanreaktion durch BGH NStZ 2005, 218, Rn. 8 bei juris).

  • BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04

    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Dabei können auch Spannungen zwischen dem Gericht und den Verteidigern eine Rolle spielen, wobei solche aber in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie erst im Lauf des Verfahrens entstanden sind (vgl. BGH NStZ 2005, 218, Rn. 8 bei juris).

    Relativiert werden kann eine Beeinträchtigung des Sachlichkeitsgebots umgekehrt dann, wenn sie sich als besonders spontane Reaktion des Richters darstellt (vgl. z.B. BGH NStZ 2009, 581, Rn. 18 bei juris und NStZ 2012, 570, Rn. 22 bei juris; verneint wurde eine Spontanreaktion durch BGH NStZ 2005, 218, Rn. 8 bei juris).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Nur wenn ein Zeuge die schriftliche Bestätigung verweigert oder nicht unverzüglich erreichbar ist und wenigstens dies glaubhaft gemacht wird, genügt eine bloße Bezugnahme auf das Zeugnis (BGHSt 21, 334, Rn. 33 bei juris; MüKoStPO/Conen/Tsambikakis, 1. Aufl. 2014, § 26 StPO Rn. 13; KK/Scheuten, 8. Aufl. 2019, § 26 StPO Rn. 6).

    Genauso wenig ist es gehalten, von Amts wegen auf eine weitere Glaubhaftmachung hinzuwirken (BGHSt 21, 334, Rn. 33 bei juris; KK/Scheuten a.a.O. Rn. 6).

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Hierüber hat das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 732, Rn. 10, 15 bei juris).

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein "vernünftiger" oder "verständiger" Angeklagter (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 732, Rn. 16 bei juris).

  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Sie darf dabei auch in "nachdrücklicher Form" gehalten sein (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 610, Rn. 13 bei juris) bzw. Worte verwenden, mit denen der jeweilige Adressat im Sinn einer "individuellen Ansprache" wirksam erreicht wird (BGH NStZ-RR 2004, 208, Rn. 20 bei juris).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Das Landgericht hat diese der Beweistatsache für die Strafzumessung zukommende Bedeutung offenbar verkannt und in seiner Ablehnungsentscheidung nicht erörtert, was beides eine Verletzung von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO darstellt (vgl. BGH NStZ 2011, 283, Rn. 12 f., 16 bei juris; BGH NStZ 2012, 511, Rn. 21 bei juris).
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
    Für den Antragsteller war dies erkennbar, der sich mithin darauf einstellen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 15.04.2003, Az. 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, Rn. 11 bei juris).
  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 63/10

    Mord; Beweiswürdigung (unvollständige, unzureichende); rechtsfehlerhafte

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

  • BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Grenzen rechtlich zulässiger

  • BGH, 11.08.2010 - 2 StR 318/10

    Strafzumessung bei mehreren Tatbeteiligten (gebotene unterschiedliche Gewichtung

  • OLG Frankfurt, 27.04.2005 - 2 Ss 78/05

    Strafzumessung: Begründung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen

  • BayObLG, 22.01.2020 - 205 StRR 1735/19

    Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis,

  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 500/10

    Unbegründetes Befangenheitsgesuch (Ablehnungsverfahren; rechtliches Gehör:

  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16

    Besorgnis der Befangenheit (Unverzüglichkeitsgebot; Überlegungsfrist; nicht

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