Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 3. Abschnitt - Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 22 - 31) |
(1) 1Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2Das Gericht kann dem Antragsteller aufgeben, ein in der Hauptverhandlung angebrachtes Ablehnungsgesuch innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu begründen.
(2) 1Der Ablehnungsgrund und in den Fällen des § 25 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 die Voraussetzungen des rechtzeitigen Vorbringens sind glaubhaft zu machen. 2Der Eid ist als Mittel der Glaubhaftmachung ausgeschlossen. 3Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden.
(3) Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.12.2019 | Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens | 10.12.2019 | |
| 24.08.2017 | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens | 17.08.2017 |
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Rechtsprechung zu § 26 StPO
220 Entscheidungen zu § 26 StPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine ...
- BGH, 22.04.2026 - 5 StR 102/26
Änderung des Urteil des LG im Strafausspruch bzgl Höhe der Tagessätze und der ...
- OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18
Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor ...
- BGH, 09.04.2025 - 1 StR 371/24
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig wegen Verspätung (unverzügliche ...
- OLG Hamm, 28.09.2021 - 4 Ws 156/21
Ablehnungsgesuch; Schriftform; Protokoll der Geschäftsstelle
- OLG Hamm, 28.05.2024 - 4 ORbs 94/24
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Einholung ...
- BGH, 01.04.2025 - 1 StR 434/24
BGH hebt Verurteilung wegen Verdeckungsmordes in Aschau im Chiemgau auf
- VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter bei ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20
Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße
Querverweise
Auf § 26 StPO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 26 StPO:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- § 156 (Falsche Versicherung an Eides Statt) (zu § 26 II)