Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 275 Abs. 2 StPO
Form des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter: Verhinderung, Fehlen einzelner Unterschriften, vollständiges Fehlen der Unterschriften, Begründungsentwurf) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Fehlende Unterschriften unter dem Strafurteil: Beachtung des Mangels auf die Sachrüge hin
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 275 Abs 2 S 1 StPO, § 275 Abs 2 S 2 StPO, § 337 StPO
Fehlende Unterschriften unter dem Strafurteil: Beachtung des Mangels auf die Sachrüge hin - IWW
§ 275 Abs. 2 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Urteils auf die Sachrüge mangels Unterschrift weder des Vorsitzenden Richters noch den Beisitzers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 2 S. 1
Aufhebung des Urteils auf die Sachrüge mangels Unterschrift weder des Vorsitzenden Richters noch den Beisitzers - datenbank.nwb.de
Fehlende Unterschriften unter dem Strafurteil: Beachtung des Mangels auf die Sachrüge hin
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Keine Unterschriften unter dem Urteil - Unterzeichnung des Urteils
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 05.04.2023 - 3 KLs 5221 Js 40316/18
- BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 181
- StV 2024, 806 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG München, 26.06.2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18
Urteilsgründe, fehlende Unterschrift, Sachrüge, Verfahrensrüge
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Anders als beim Fehlen einzelner Unterschriften, bei denen dem Urteilstext nicht aus sich heraus jegliche Legitimation abgesprochen werden kann und sich ohne Kenntnis der zugrunde liegenden Verfahrenstatsachen nicht beurteilen lässt, ob es sich tatsächlich nur um einen Entwurf handelt, liegt bei einem vollständigen Fehlen der Unterschriften nur ein Begründungsentwurf vor, dessen Unvollständigkeit sich wie beim völligen Fehlen von Urteilsgründen allein aus der Urteilsurkunde ergibt (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 1 Ss 318/14 Rn. 5 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. April 2018 - 3 Ss OWi 602/18; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Januar 2013 - III-3 RBs 296/12, 3 RBs 296/12 Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18 Rn. 7 ff.;… Greger in KK-StPO, 9. Aufl., § 275 Rn. 68;… Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 338 Rn. 97 aE;… Valerius in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 275 Rn. 51;… Peglau in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 275 Rn. 25;… Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 275 Rn. 70). - BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00
Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Bei diesen Normen des Verfahrensrechts müssen Rechtsfehler mit der Verfahrensbeschwerde geltend gemacht werden; auf Sachrüge darf ein solcher Mangel nur beachtet werden, wenn das Urteil überhaupt keine Unterschriften trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00 Rn. 5). - BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
Urteilsabsetzungsfrist (fehlende Unterschrift); absoluter Revisionsgrund
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Dasselbe gilt für die Unterschrift des Vorsitzenden Richters unter der Zustellungsverfügung, da er dadurch nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen, an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihm unterschriebenen Urteils übernimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 30/10 Rn. 2).
- OLG Bamberg, 30.04.2018 - 3 Ss OWi 602/18
Vorläufig erfolgreiche Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Anders als beim Fehlen einzelner Unterschriften, bei denen dem Urteilstext nicht aus sich heraus jegliche Legitimation abgesprochen werden kann und sich ohne Kenntnis der zugrunde liegenden Verfahrenstatsachen nicht beurteilen lässt, ob es sich tatsächlich nur um einen Entwurf handelt, liegt bei einem vollständigen Fehlen der Unterschriften nur ein Begründungsentwurf vor, dessen Unvollständigkeit sich wie beim völligen Fehlen von Urteilsgründen allein aus der Urteilsurkunde ergibt (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 1 Ss 318/14 Rn. 5 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. April 2018 - 3 Ss OWi 602/18; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Januar 2013 - III-3 RBs 296/12, 3 RBs 296/12 Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18 Rn. 7 ff.;… Greger in KK-StPO, 9. Aufl., § 275 Rn. 68;… Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 338 Rn. 97 aE;… Valerius in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 275 Rn. 51;… Peglau in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 275 Rn. 25;… Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 275 Rn. 70). - OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 1 Ss 318/14
Fehlen richterlicher Unterschrift unter Urteilsgründen
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Anders als beim Fehlen einzelner Unterschriften, bei denen dem Urteilstext nicht aus sich heraus jegliche Legitimation abgesprochen werden kann und sich ohne Kenntnis der zugrunde liegenden Verfahrenstatsachen nicht beurteilen lässt, ob es sich tatsächlich nur um einen Entwurf handelt, liegt bei einem vollständigen Fehlen der Unterschriften nur ein Begründungsentwurf vor, dessen Unvollständigkeit sich wie beim völligen Fehlen von Urteilsgründen allein aus der Urteilsurkunde ergibt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 1 Ss 318/14 Rn. 5 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. April 2018 - 3 Ss OWi 602/18; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Januar 2013 - III-3 RBs 296/12, 3 RBs 296/12 Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18 Rn. 7 ff.;… Greger in KK-StPO, 9. Aufl., § 275 Rn. 68;… Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 338 Rn. 97 aE;… Valerius in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 275 Rn. 51;… Peglau in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 275 Rn. 25;… Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 275 Rn. 70). - OLG Hamm, 10.01.2013 - 3 RBs 296/12
Urteil ohne Gründe
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Anders als beim Fehlen einzelner Unterschriften, bei denen dem Urteilstext nicht aus sich heraus jegliche Legitimation abgesprochen werden kann und sich ohne Kenntnis der zugrunde liegenden Verfahrenstatsachen nicht beurteilen lässt, ob es sich tatsächlich nur um einen Entwurf handelt, liegt bei einem vollständigen Fehlen der Unterschriften nur ein Begründungsentwurf vor, dessen Unvollständigkeit sich wie beim völligen Fehlen von Urteilsgründen allein aus der Urteilsurkunde ergibt (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 1 Ss 318/14 Rn. 5 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. April 2018 - 3 Ss OWi 602/18; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2013 - III-3 RBs 296/12, 3 RBs 296/12 Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 OLG 15 Ss 89/18 Rn. 7 ff.;… Greger in KK-StPO, 9. Aufl., § 275 Rn. 68;… Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 338 Rn. 97 aE;… Valerius in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 275 Rn. 51;… Peglau in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 275 Rn. 25;… Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 275 Rn. 70).
- LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Entbehrlichkeit einer qualifizierten Signatur beim Strafbefehlsantrag und bei der …
Rn. 29 Für diese Auslegung spricht, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Frage der Auswirkung eines Urteils ohne Unterschrift der befassten Richter deutlich strenger ausfällt (so z.B. Beschluss des BGH vom 01.04.2010, 3 StR 30/10, und Beschluss vom 14.02.2024, 4 StR 232/23).Das vollständige Fehlen aller Unterschriften unter dem Urteil führt dazu, dass es sich tatsächlich nur um einen Entwurf handelt (Beschluss des BGH vom 14.02.2024, 4 StR 232/23).
- OLG Hamm, 15.06.2026 - 2 ORs 41/26
Fehlende Unterschrift beim Strafurteil
Das Fehlen jeglicher innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO erfolgten richterlichen Unterschrift führtbereits auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2024 - 4 StR 232/23 - BayObLG, Beschluss vom 29.09.2025 - 201 ObOWi 713/25 -, jew. zit. n. juris).Das Fehlen einer innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO erfolgten richterlichen Unterschrift ist hierbei - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des Fehlens nur einer von mehreren richterlichen Unterschriften - dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen und führt bereits auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2024 - 4 StR 232/23 -, Rn. 3 m.w.N., BayObLG, Beschluss vom 29.09.2025 - 201 ObOWi 713/25 -, Rn. 8, jew. zit. n. juris; Greger in: KK-StPO, a.a.O., § 275 Rn. 68; Peglau in: BeckOK StPO, 59. Ed.
- BayObLG, 29.09.2025 - 201 ObOWi 713/25
Aufhebung eines Bußgeldurteils wegen fehlender richterlicher Unterschrift trotz …
Bei einem vollständigen Fehlen der Unterschrift liegt nur ein Begründungsentwurf vor, dessen Unvollständigkeit sich wie beim völligen Fehlen von Urteilsgründen allein aus der Urteilsurkunde ergibt (BGH, Beschluss vom 14.02.2024 - 4 StR 232/23 m.w.N.).
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