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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1965 - 4 StR 250/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6047
BGH, 23.07.1965 - 4 StR 250/65 (https://dejure.org/1965,6047)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1965 - 4 StR 250/65 (https://dejure.org/1965,6047)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1965 - 4 StR 250/65 (https://dejure.org/1965,6047)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Öffentlichkeit wegen Besorgnis der Gefährdung der Sittlichkeit - Anforderungen an die richterliche Überprüfung des Vorliegens einer versuchten Tötung durch Unterlassen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 250/65
    Daß der festgestellte "kollapsartige Zustand", der auf UA S. 8 eingehend beschrieben wir, einen Unglücksfall i.S. dieser Strafvorschrift darstellt, bedarf keiner Darlegung, vgl. auch BGHSt 3, 66 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52].
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung …

    Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 250/65
    Im Regelfall brauchen sie nicht ausdrücklich zur Äußerung aufgefordert zu werden (BGHSt 17, 337, 340 [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61]; LM Nr. 1 zu § 33 StPO, Nr. 4 zu § 247 StPO).
  • RG, 02.10.1918 - I 409/18

    1. Über die Bedeutung des Grundsatzes "in dubio pro reo". 2. Ist ein Gesuch um …

    Auszug aus BGH, 23.07.1965 - 4 StR 250/65
    Der Grundsatz "Im Zweifel zugunsten des Angeklagten" ist nicht verletzt (RGSt 52, 319).
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

    Rn. 4 1. Der Schuldspruch wegen eines versuchten Tötungsdeliktes durch Unterlassen (in Tatmehrheit mit fahrlässiger Tötung [Fall II. 2 der Urteilsgründe]) hält rechtlicher Nachprüfung stand (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 51/55, BGHSt 7, 287, 288; BGH, Beschluss vom 23. Juli 1965 - 4 StR 250/65, bei Dallinger MDR 1966, 22, 24).

    Auch die Annahme von Verdeckungsabsicht begegnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1965 aaO; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 ff.; BGH…, Urteil vom 31. März 1955 aaO insoweit überholt;… vgl. dazu Fischer StGB 58. Aufl., § 211 Rn. 72 m.w.N.).

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