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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13040
BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02 (https://dejure.org/2002,13040)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2002 - 4 StR 253/02 (https://dejure.org/2002,13040)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2002 - 4 StR 253/02 (https://dejure.org/2002,13040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatbestandes der Bedrohung; Strafrahmenbestimmung bei Sexualstraftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 241
    Bedrohung durch eine allgemein gehaltene Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von …

    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02
    Bei rechtsfehlerfreier Strafrahmenwahl hätte es nämlich angesichts des geringen Gewichts der festgestellten Tathandlungen nahegelegen zu prüfen, ob minder schwere Fälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 2. Halbs. StGB) vorgelegen haben (vgl. BGH NStZ 1998, 351, 352; BGH bei Miebach NStZ 1996, 121 m.w.N.); bejahendenfalls wäre der selbe Strafrahmen wie ihn die Strafkammer angewendet hat, der Strafzumessung zugrunde zu legen gewesen.
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 213/62
    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02
    Eine allgemein gehaltene Drohung mit Worten, die für sich genommen noch nicht die tatsächlichen Merkmale eines Verbrechens umschreiben, kann den Tatbestand nur erfüllen, wenn sie im Zusammenhang mit anderen Umständen den Schluß auf die Ankündigung eines solchen Verhaltens ermöglicht (BGHSt 17, 307, 308; vgl. auch Senatsbeschluß vom 12. Juni -4 StR 80/01).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 80/01

    Schwerer Raub; Bande; Bandenraub; Inbegriff der Hauptverhandlung; …

    Auszug aus BGH, 05.09.2002 - 4 StR 253/02
    Eine allgemein gehaltene Drohung mit Worten, die für sich genommen noch nicht die tatsächlichen Merkmale eines Verbrechens umschreiben, kann den Tatbestand nur erfüllen, wenn sie im Zusammenhang mit anderen Umständen den Schluß auf die Ankündigung eines solchen Verhaltens ermöglicht (BGHSt 17, 307, 308; vgl. auch Senatsbeschluß vom 12. Juni -4 StR 80/01).
  • BGH, 29.03.2011 - 1 StR 682/10

    Zutreffende Ablehnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem …

    Sollte der Tatrichter in der nach dem Versuch gemachten Äußerung des Beschuldigten "sonst passiere etwas" die Bedrohung gesehen haben, fehlt es an der näheren Darlegung, weshalb der Zeuge K. dadurch mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens bedroht wurde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. September 2002 - 4 StR 253/02).
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