Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2012 - 4 StR 253/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich der mangelnden Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; Kokainkonsum; Beschaffungskriminalität) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines "Hangs" i.S.d. § 64 StGB bei Konsum von Heroin und Missbrauch von Kokain
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Vorliegen eines "Hangs" i.S.d. § 64 StGB bei Konsum von Heroin und Missbrauch von Kokain - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber …
Auszug aus BGH, 27.09.2012 - 4 StR 253/12
Ausreichend ist es bereits, wenn der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Beschluss vom 27. März 2008, 3 StR 38/08). - BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges; …
Auszug aus BGH, 27.09.2012 - 4 StR 253/12
Dem Umstand, dass durch den Rauschgiftgebrauch bereits die Gesundheit, sowie Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind - worauf die Kammer in ihrem Urteil abstellt (UA S. 34) - kommt für das Vorliegen eines Hangs zwar eine wichtige indizielle Bedeutung zu, das Fehlen dieser Beeinträchtigungen schließt indes nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (Senat, Beschluss vom 1. April 2008, 4 StR 56/08 = NStZ-RR 2008, 198). - BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)
Auszug aus BGH, 27.09.2012 - 4 StR 253/12
b) Die Annahme eines ‚Hangs? im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011, 3 StR 421/11 mwN).
- BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17
Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen …
Diese Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB hat, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 253/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 406/03, NStZ-RR 2004, 39, 40) und die abgeurteilte Tat hierauf zurückgeht (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NJW 1990, 3282, 3283). - BGH, 08.10.2013 - 4 StR 406/13
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer …
Diese Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang im Sinne des § 64 S. 1 StGB hat, Betäubungsmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 253/12 Rn. 2) und die abgeurteilte Tat auch hierauf beruht. - BGH, 13.03.2013 - 4 StR 28/13
Erörterungsmangel zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Diese Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB hat, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 253/12, Rn. 2; Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 406/03, NStZ-RR 2004, 39, 40) und die abgeurteilte Tat hierauf zurückgeht (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NJW 1990, 3282, 3283).
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