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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1956 - 4 StR 254/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,243
BGH, 09.08.1956 - 4 StR 254/56 (https://dejure.org/1956,243)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1956 - 4 StR 254/56 (https://dejure.org/1956,243)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1956 - 4 StR 254/56 (https://dejure.org/1956,243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitnahme betrunkener Personen - Mitnahme angetrunkener Personen - Kraftfahrzeug - Ablehnen der Mitnahme - Fahrzeugführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 7 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 7 Abs. 3 Satz 3

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 335
  • NJW 1956, 1606
  • MDR 1956, 650
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Eine Urkunde verfälscht, wer die Fabriknummer an der Antriebsmaschine (dem Motor) eines Kraftfahrzeugs verändert, das Fabrikschild (§ 59 StVZO) gegen ein anderes auswechselt oder das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs (§§ 23, 60 StVZO) vertauscht (im Anschluß an BGHSt 9, 335 und BGH LM § 267 StGB Nr. 8 = VRS 5, 135).
  • BGH, 14.12.1956 - VI ZR 269/55

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen bei Dunkelheit …

    Daraus kann - entgegen der Meinung der Revision - keinesfalls geschlossen werden, die Vereinigten Großen Senate wollten im Widerspruch zu der bisherigen ständigen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 2, 188 = VRS 4, 271; BGH VRS 6, 296, Bd. 9, 414 [415]; BGH VI ZR 51/53 vom 26. April 1954; 4 StR 254/56 vom 9. August 1956 = z Veröff best -) den Benutzer einer bevorrechtigten Straße von der Pflicht freistellen, bei Dunkelheit mit keiner höheren als der Geschwindigkeit zu fahren, die ihm beim Auftauchen eines unerwarteten Hindernisses in der vor ihm liegenden Fahrbahn noch das rechtzeitige Anhalten ermöglicht.
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 347/67

    Frage der Berücksichtigungsfähigkeit der Störung eines angetrunkenen Führers eine …

    Darauf, daß er nicht damit zu rechnen brauchte, daß ihn möglicherweise ein ebenfalls angetrunkener Mitfahrer beim Lenken stören oder ihn unvermittelt oder - und das gilt auch für nüchterne Beifahrer - etwa im Erschrecken über seine Fahrweise an der Schulter reißen werde, kann sich der Fahrer eines Kraftfahrzeugs regelmäßig nicht berufen (vgl. dazu BGHSt 9, 335, 337 [BGH 09.08.1956 - 4 StR 254/56] ; 4 StR 19/61 vom 28. April 1961).
  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 516/58

    Rechtsmittel

    Überdies weint das Landgericht zutreffend darauf hin, daß ein Kraftradfahrer, der einen alkoholbeeinflußten Beifahrer mitnimmt, ebenfalls fahrlässig handelt, weil er damit rechnen muß, daß dieser ihn stören oder behindern könnte (vgl. BGHSt 9, 335 [BGH 09.08.1956 - 4 StR 254/56]).
  • BGH, 08.11.1963 - 4 StR 365/63

    Rechtsmittel

    In der Unterlassung solcher Vorkehrungen trotz der Gefahr für Leib und Leben anderer könnte dann ein Verschulden des Angeklagten liegen (BGHSt 9, 335 [BGH 09.08.1956 - 4 StR 254/56]).
  • BGH, 03.10.1957 - 4 StR 321/57

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr durch Alkoholgenuss und Übermüdung

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. August 1956 - BGHSt 9, 335 - ausgesprochen hat, muß ein Kraftfahrer immer darauf bedacht sein, daß er nicht durch die Mitnahme anderer, insbesondere angetrunkener Personen in der Leitung und Bedienung des Fahrzeugs behindert wird (§ 7 Abs. 3 Satz 3 StVO).
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