Rechtsprechung
| BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Annahme eines vollendeten Betrugs in den Fällen des Selbstbedienungstankens; Betrugsversuch im Falle des Nichtwahrnehmens des Betankens eines Fahrzeugs durch das Kassenpersonal
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 694
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95
Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in …
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09
Es liegt somit jedenfalls nicht fern, dass er aufgrund der mit dem Angeklagten getroffenen Vereinbarung auf Grund freier, wenn auch möglicherweise durch Irrtum beeinflusster Willensentschließung den Gewahrsam auf den Angeklagten übertragen wollte und übertragen hat (vgl. BGHSt 41, 198, 201;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2). - BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer …
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09
Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059). - OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01
Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09
Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059).
- BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09
Betrug und Diebstahl beim "Tanken ohne zu bezahlen" (Irrtum; Vollendung; …
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Tankvorgänge vom Kassenpersonal nicht bemerkt werden, insbesondere bei weitläufigen Tankstellen mit zahlreichen Zapfsäulen, bei großem Kundenandrang oder bei Inanspruchnahme durch Kassier- oder sonstige Verkaufstätigkeiten (vgl. im Übrigen auch den Senatsbeschluss vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 4 StR 254/09). - BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen …
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09
Es liegt somit jedenfalls nicht fern, dass er aufgrund der mit dem Angeklagten getroffenen Vereinbarung auf Grund freier, wenn auch möglicherweise durch Irrtum beeinflusster Willensentschließung den Gewahrsam auf den Angeklagten übertragen wollte und übertragen hat (vgl. BGHSt 41, 198, 201; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2). - BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92
Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09
Die Aufhebung des Strafausspruches führt hier auch zur Aufhebung der Einziehungsanordnung (vgl. BGH NStZ 1993, 400).
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig
Hierbei kann dahinstehen, ob den Kontounterlagen - ähnlich wie amtlichen Ausweispapieren (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1971 - 4 StR 368/71, VRS 42, 110, 111; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1982 - 4 StR 517/82, MDR 1983, 92; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 255/09, NStZ 2009, 694), Führerscheinen oder Scheckkarten (Senat, Urteil vom 25. August 1987 - 4 StR 224/87 -) schon generell kein messbarer objektiver Verkehrswert und damit auch kein "Marktwert" zukommt, weil sich ihr Wert für den Besitzer in den mit der Sachherrschaft verknüpften funktionellen Möglichkeiten (hier: Einsatz als Erpressungsmittel) erschöpft (…vgl. hierzu Fischer, StGB, 57. Aufl., § 248 a Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 02.11.2010 - 4 StR 443/10
Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (verkannte Reichweite der Aufhebung eines …
Durch Senatsbeschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 255/09 - war dieses Urteil in den Fällen II. 1 und 13 bis 18 der Urteilsgründe (Verurteilungen wegen schweren räuberischen Diebstahls und wegen Betruges in sechs Fällen) sowie im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben worden.
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