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| BGH, 26.06.1980 - 4 StR 259/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit - Anforderungen an Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Anforderungen an Rüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags - Zuständigkeit für Entscheidung über Anspruch auf ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1976 - 4 StR 159/76
Gleichzeitige Entscheidung über eine Revision des Angeklagten und über eine …
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 259/80
Daraus folgt, daß der Senat über die von der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittel gegen die Entschädigungsentscheidung des Landgerichts zu entscheiden hätte, wenn und solange er mit der Revision dieser Beschwerdeführer befaßt wäre (BGH, Beschlüsse vom 17. März 1976 - 3 StR 379/und vom 13. Mai 1976 - 4 StR 159/76). - BGH, 15.04.1980 - 5 StR 115/80
Unzulässige Angriffe auf die Beweiswürdigung - Anspruch der Nebenklägerin auf …
Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 259/80
Dazu gehören bei einer Aufklärungsrüge eine bestimmte Beweisbehauptung sowie die Angabe des erwarteten Beweisergebnisses (BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 5 StR 115/80).
- BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84
Zuständigkeit für die Entscheidung über Haftentschädigung
Das Revisionsgericht ist für diese Beschwerde jedoch nur zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu befinden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 StR 100/74; vom 17. März 1976 - 3 StR 379/75; Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 259/80 - bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; a.A. BGH, Beschluß vom 1. März 1977 - 5 StR 82/77 - bei Holtz MDR 1977, 640 mit nicht tragender Begründung;… Schikora in KK § 464 Rdn. 13;… Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl., § 464 Rdn. 22). - BGH, 11.06.1985 - 5 StR 330/85
Zulässigkeit einer Revision bei Rechtsfehlerrüge
Das Revisionsgericht ist für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde eines Angeklagten gegen die Kostenentscheidung nach § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO nur zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (BGH Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 259/80 - bei Holtz in MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78];… Beschlüsse vom 8. März 1984 - 1 StR 14/84 - GA 1984, 330 = StVert 1984, 475 und vom 8. August 1984 - 3 StR 320/84 - StVert 1984, 411 = NStZ 1984, 549 = bei Holtz in MDR 1984, 980).
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