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| BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2 Satz 4; ; StPO § 460; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98
Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4). - BGH, 15.05.1997 - 5 StR 205/97
Zäsur durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Vorteil oder Nachteil für den …
Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98
Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen; für diese gelten dieselben Grundsätze wie für die erste Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschluß vom 15. Mai 1997 - 5 StR 205/97). - BGH, 24.11.1988 - 1 StR 566/88
Geltung der Regeln für die Gesamtstrafenbildung bei gemeinsamer Aburteilung …
Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98
Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4).
- BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97
Verfassungsbeschwerde - Gesamtstrafenbildung - Zäsurwirkung eines Urteils - …
Der Fall des Vorliegens mehrerer Vorverurteilungen wird nach den gleichen Grundsätzen entschieden (…vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4, 13; BGH, wistra 1998, S. 344;… G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl., Rn. 511). - BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01
Gesamtstrafenbildung bei Zäsurwirkung eines früheren Urteils
Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen (vgl. BGHSt 32, 190, 193;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4; BGH wistra 1998, 344; sog. "Rückprojektion", vgl. auch BGHSt 44, 179, 181). - BGH, 09.09.2014 - 4 StR 314/14
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Alle Strafen für die vor jenem Urteil begangenen Taten - aber auch nur diese - sind auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. Juli 1998 - 4 StR 259/98, wistra 1998, 344 mwN). - BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98
Nachträgliche Gesamstrafenbildung
Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen; für diese gelten dieselben Grundsätze wie für die erste Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - 5 StR 205/97 und vom 28. Juli 1998 - 4 StR 259/98).
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