Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1983 - 4 StR 271/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zur gerichtlichen Pflicht der Prüfung aller möglichen Sachverhaltsgestaltungen - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch - Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 26.05.1983 - 4 StR 271/83
Wegen der für § 24 Abs. 1 StGB erheblichen Frage der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch verweist der Senat auf BGHSt 31, 170 m. Anm. Küper JZ 1983, 264. - BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72
Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des …
Auszug aus BGH, 26.05.1983 - 4 StR 271/83
Sollte es in der neuen Hauptverhandlung darauf ankommen, ob der Angeklagte sich freiwillig und ernsthaft um die Abwendung des Erfolges bemüht hat (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB), werden die Entscheidungen BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77, bei Holtz MDR 1978, 278 zu beachten sein. - BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77
Versuchte Tötung der Ehefrau durch Stiche in den Rücken - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 26.05.1983 - 4 StR 271/83
Sollte es in der neuen Hauptverhandlung darauf ankommen, ob der Angeklagte sich freiwillig und ernsthaft um die Abwendung des Erfolges bemüht hat (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB), werden die Entscheidungen BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77, bei Holtz MDR 1978, 278 zu beachten sein.
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auch sonst kann sich der Täter der Hilfe Dritter (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751; BGH NJW 1973, 632) oder auch, wenn es möglich ist, des Verletzten (BGH NJW 1985, 813, 814; BGH, Urteil vom 26. Mai 1983 - 4 StR 271/83) bedienen. - BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Hier ist somit kein beendeter Versuch gegeben; es braucht daher auch nicht entschieden zu werden, ob sich der Angeklagte freiwillig und ernsthaft um die Abwendung des Erfolges bemüht hat (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB), indem er dem Opfer Rettungsmaßnahmen anbot, dieses jedoch die Rettung durch den Angeklagten möglicherweise durch eigene Handlungen tatsächlich verhindert hat (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 26. Mai 1983 - 4 StR 271/83 m. w. Nachw.). - BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85
Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen
Überläßt er es - wie hier - dem Opfer, die Rettungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH NJW 1985, 813, 814 [BGH 07.11.1984 - 2 StR 521/84]; BGH, Urteil vom 26. Mai 1983 - 4 StR 271/83), so darf er es nicht dem Zufall überlassen, ob dieses die geeigneten Maßnahmen ergreift (BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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