Rechtsprechung
| BGH, 19.08.1971 - 4 StR 276/71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,7472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Veurteilung wegen Betrugs in zehn Fällen - Verbot der Ausübung des Berufs des Möbelhändlers - Pflicht zur Vertagung bzw. Aussetzung der Hauptverhandlung bei nicht vorbereitetem Verteidiger - Eigenmächtiges Fernbleiben des Angeklagten von der Hauptverhandlung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …
Auszug aus BGH, 19.08.1971 - 4 StR 276/71
Zwar obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, daß sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht; dies ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 16, 178, 180) [BGH 26.07.1961 - 2 StR 575/60].
- BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Ausreichend ist vielmehr, daß ihm dazu nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO Gelegenheit gegeben worden ist (BGH, Urt. vom 19. August 1971 - 4 StR 276/71 - bei Holtz MDR 1972, 18;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdn. 11 m.w.N.;… Treier in KK § 231 Rdn. 7). - BGH, 17.08.1972 - 4 StR 127/72
Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Erklärung der Staatsanwaltschaft betreffend das …
Wie der Senat mit Urteil vom 19. August 1971 - 4 StR 276/71 - entschieden hat, setzt die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung nach § 143 StPO voraus, daß der gewählte Verteidiger vorbereitet ist und die Verteidigung führen kann.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.