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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1971 - 4 StR 276/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,7472
BGH, 19.08.1971 - 4 StR 276/71 (https://dejure.org/1971,7472)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1971 - 4 StR 276/71 (https://dejure.org/1971,7472)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1971 - 4 StR 276/71 (https://dejure.org/1971,7472)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Veurteilung wegen Betrugs in zehn Fällen - Verbot der Ausübung des Berufs des Möbelhändlers - Pflicht zur Vertagung bzw. Aussetzung der Hauptverhandlung bei nicht vorbereitetem Verteidiger - Eigenmächtiges Fernbleiben des Angeklagten von der Hauptverhandlung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …

    Auszug aus BGH, 19.08.1971 - 4 StR 276/71
    Zwar obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, daß sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht; dies ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 16, 178, 180) [BGH 26.07.1961 - 2 StR 575/60].
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …

    Ausreichend ist vielmehr, daß ihm dazu nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO Gelegenheit gegeben worden ist (BGH, Urt. vom 19. August 1971 - 4 StR 276/71 - bei Holtz MDR 1972, 18;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdn. 11 m.w.N.;… Treier in KK § 231 Rdn. 7).
  • BGH, 17.08.1972 - 4 StR 127/72

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Erklärung der Staatsanwaltschaft betreffend das …

    Wie der Senat mit Urteil vom 19. August 1971 - 4 StR 276/71 - entschieden hat, setzt die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung nach § 143 StPO voraus, daß der gewählte Verteidiger vorbereitet ist und die Verteidigung führen kann.
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