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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1966 - 4 StR 281/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,5914
BGH, 30.09.1966 - 4 StR 281/66 (https://dejure.org/1966,5914)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1966 - 4 StR 281/66 (https://dejure.org/1966,5914)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1966 - 4 StR 281/66 (https://dejure.org/1966,5914)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bedeutsamkeit des Einbaus bzw. Nichteinbaus von Schaukästen in ein Mauerwerk für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "aus einem Gebäude mittels Einbruchs"

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1956 - 4 StR 108/56
    Auszug aus BGH, 30.09.1966 - 4 StR 281/66
    Hierauf kommt es indessen für die Frage, ob der Angeklagte jeweils den Tatbestand des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht hat, entscheidend an, da er nur dann, wenn die Schaukästen eingebaut waren, "aus einen Gebäude mittels Einbruchs" gestohlen hat (BGHSt 9, 173; 15, 134) [BGH 24.08.1960 - 2 StR 299/60].
  • BGH, 23.09.1960 - 4 StR 344/60
    Auszug aus BGH, 30.09.1966 - 4 StR 281/66
    Hierauf kommt es indessen für die Frage, ob der Angeklagte jeweils den Tatbestand des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht hat, entscheidend an, da er nur dann, wenn die Schaukästen eingebaut waren, "aus einen Gebäude mittels Einbruchs" gestohlen hat (BGHSt 9, 173; 15, 134) [BGH 24.08.1960 - 2 StR 299/60].
  • BGH, 24.08.1960 - 2 StR 299/60
    Auszug aus BGH, 30.09.1966 - 4 StR 281/66
    Hierauf kommt es indessen für die Frage, ob der Angeklagte jeweils den Tatbestand des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht hat, entscheidend an, da er nur dann, wenn die Schaukästen eingebaut waren, "aus einen Gebäude mittels Einbruchs" gestohlen hat (BGHSt 9, 173; 15, 134) [BGH 24.08.1960 - 2 StR 299/60].
  • BGH, 10.01.1969 - 4 StR 509/68

    Verurteilung als Mittäter eines Raubes - Unterstellung einer Tatsache als wahr - …

    Der Diebstahl "aus einem Gebäude" setzt voraus, daß die Schaukästen nach Art eines Schaufensters (Fälle II 6 und 8 der Urteilsgründe) ganz oder überwiegend in den Umfassungsmauern eingelassen waren, so daß sie als wesentliche Bestandteile des Gebäudes anzusehen sind (vgl. BGHSt 15, 134, 135 [BGH 23.09.1960 - 4 StR 344/60]; Urteil des Senats vom 30. September 1966 - 4 StR 281/66).
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