Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter Anhaltspunkte, bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung, durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs, prognoseungünstigen Umstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Prüfung hinreichender Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 S 2 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB, § 67d Abs 1 S 3 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Prüfung hinreichender Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs - IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 S. 2
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 07.05.2021 - 30 Js 238/20
- LG Bochum, 07.05.2021 - 7 Ks 2/21
- BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz); …
Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21
Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Maßregel nach § 64 StGB wird das neue Tatgericht im Rahmen einer Gesamtabwägung auch die prognoseungünstigen Umstände zu bedenken haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15 Rn. 15 mwN). - BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18
Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21
Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3 und vom 1. August 2018 ? 4 StR 54/18 Rn. 17). - BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose …
Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21
Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 ? 1 StR 51/18 Rn. 14 mwN). - BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten …
Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21
Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3 …und vom 1. August 2018 ? 4 StR 54/18 Rn. 17). - BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung, …
Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21
Damit ist die für die Anordnung erforderliche begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs nicht belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21 Rn. 19).
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten …
Rn. 136 Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände (BGH, Beschluss vom 12.05.2021 - 5 StR 73/21), wonach - im maßgeblichen Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Urteil vom 28.05.2018 - 1 StR 320/17) - eine hinreichend konkrete Aussicht bestehen muss, den Angeklagten von seiner Sucht zu heilen oder diesen über eine erhebliche Zeitspanne vor einem Rückfall in den suchtbedingten Rauschmittelkonsum zu bewahren (BGH Beschluss vom 23.11.2021 - 4 StR 289/21).Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird; die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (BGH, Beschluss vom 23.11.2021 - 4 StR 289/21).
Notwendig, aber auch ausreichend ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 23.11.2021 - 4 StR 289/21; vgl. auch BT-Drucks. 16/1110, 13).
- BGH, 11.05.2022 - 4 StR 478/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose eines …
Notwendig, aber auch ausreichend ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (…BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21, juris, Rn. 19; vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21, juris, Rn. 3 mwN).Sollte es ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung vorliegen, wird es bei der Prüfung der Erfolgsaussichten im Sinne von § 64 StGB im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung auch die prognoseungünstigen Umstände zu bedenken haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, juris, Rn. 15; vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21, juris, Rn. 6, jeweils mwN).
- BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23
Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung, …
Notwendig ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21 Rn. 3;… Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3).
- BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab, …
Notwendig ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (BGH…, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3; Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21, StV 2022, 300, 301). - BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegungsanforderungen: …
Eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21; vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21) ist damit nicht hinreichend belegt. - LG Bochum, 19.09.2022 - 11 KLs 14/22 Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (BGH, Beschluss vom 23.11.2021 - 4 StR 289/21).
- OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22
Rechtmäßigkeit der Organisationshaft - Anspruch auf zeitnahe Unterbringung im …
Da die verbal geäußerte fehlende Therapiebereitschaft eines Angeklagten für sich genommen kein Grund ist, von der Anordnung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB abzusehen (st.Rspr. vgl. zuletzt nur BGH Beschluss vom 31.03.2020 - 1 StR 639/19, 01.06.2021 - 6 StR 212/21 und 23.11.2021 - 4 StR 289/21, jew. bei juris), ist sie - zumal vor dem Hintergrund, dass das anordnende Gericht sie in mündlicher Verhandlung geprüft und verneint hat - erst recht kein Grund, die Aufnahme in eine Therapieeinrichtung nicht zügig zu betreiben, denn es ist gerade die ureigene Aufgabe der Therapieeinrichtung, eine mangelnde Therapiebereitschaft zu wecken. - OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation
Notwendig ist vielmehr eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (BGH, Beschluss vom 23. November 2021, Az.: 4 StR 289/21, Rn. 3, zit. nach juris), die mithilfe von Anhaltspunkten in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten darzulegen ist (BGH…, Beschluss vom 10. November 2022, Az.: 2 StR 132/22, Rn. 8;… Beschluss vom 18. Dezember 2007, Az.: 3 StR 516/07, Rn. 5, jew. zit. nach juris).
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