Rechtsprechung
| BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten Gesamtstrafe - Indizielle Wirkung des verwirklichten Regelbeispiels und mögliche Kompensationswirkung anderer Strafzumessungsfaktoren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 584
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.12.1983 - 1 StR 746/83
Zumutbarkeit der unterlasseen Handlung bei unechten Unterlassungsdelikten - …
Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
Die Annahme des Landgerichts, die Angeklagte habe durch das Unterlassen zumutbarer Maßnahmen bedingt vorsätzlich zum sexuellen Mißbrauch eines Kindes und - tateinheitlich - zum sexuellen Mißbrauch einer Schutzbefohlenen Beihilfe geleistet, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1984, 164). - BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels
Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels kann durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden (BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 und 5; BGH StV 1989, 432). - BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89
Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat - …
Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels kann durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden (BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 und 5; BGH StV 1989, 432). - BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89
Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
Die indizielle Bedeutung eines Regelbeispiels kann durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden (…BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 und 5; BGH StV 1989, 432). - BGH, 19.04.1984 - 4 StR 205/84
Betrug durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen - Beihilfe zum …
Auszug aus BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93
Darauf kommt es hier jedoch nicht an: Besteht die Beihilfe aus einer einzigen Handlung oder - wie hier - pflichtwidrigen Unterlassung, so ist sie auch dann, wenn der Haupttäter mehrere rechtlich selbständige Taten begeht, als eine Tat zu bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1957, 266; BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 4 StR 205/84 = StV 1984, 329 - LS -).
- BGH, 03.08.2005 - 2 StR 202/05
Untreue (Missbrauchsalternative; Treubruchsalternative; …
Fördert der Gehilfe durch eine Handlung mehrere Haupttaten eines oder mehrerer Haupttäter, liegt ebenfalls nur eine einheitliche Beihilfe vor (vgl. BGH NJW 2000, 1732, 1735; NStZ 1993, 584). - BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger …
Die fortlaufende Förderung der Schmuggeltaten durch den Angeklagten G stellt sich hier jedoch in einer Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu neun Haupttaten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9). - LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16
Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft
Rn. 161 Ob die Teilnahme des Verurteilten an der Haupttat, die einen besonders schweren Fall im Sinne von § 176 Abs. 3 StGB in der Fassung vom 10.03.1987 darstellt, ebenfalls nach der insofern erforderlichen eigenen Gesamtwürdigung (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 17. Juni 1993 - 4 StR 296/93 -, Rn. 7, juris; BGH…, Beschluss vom 13. September 2007 - 5 StR 65/07 -, Rn. 5, juris) selbst einen besonders schweren Fall darstellt - wofür die Feststellungen in den chilenischen Urteilen sprechen dürften -, bedarf für die Frage der gegenseitigen Strafbarkeit keiner Entscheidung.
- BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des …
Da seine Unterstützung des Haupttäters allein in der Tätigkeit als Fahrer des Fahrzeugs bestand, hat der Angeklagte S. nur eine - einheitliche - Beihilfetat begangen (BGH NStZ 1993, 584; BGH wistra 1996, 141; 1997, 62;… vgl. Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 13 zu § 27 m.w.N.). - BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung …
Besteht die Beihilfe - wie hier - aus einer einzigen Handlung, so braucht im Schuldspruch das rechtliche Verhältnis der Haupttaten zueinander nicht dargelegt zu werden (BGH NStZ 1993, 584 m.w.N.). - BGH, 04.06.2003 - 2 StR 139/03
Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft (Lagern von Betäubungsmitteln; eigenes …
Für den Fall, daß der neue Tatrichter den Beitrag des Angeklagten als Beihilfe wertet, wird auch zu bedenken sein: Besteht der Tatbeitrag des Gehilfen aus einer einzigen Handlung, so ist sein Verhalten auch dann als eine Tat zu werten, wenn der Haupttäter (Ö.) mehrere rechtlich selbständige Handlungen begeht (vgl. BGH NStZ 1993, 584;… BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 2). - BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99
Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen
Rn. 4 Diese Grundsätze gelten nicht nur für aktive Unterstützungshandlungen des Gehilfen, sondern auch für die durch garantenpflichtwidriges Unterlassen geleistete Beihilfe (vgl. BGH NStZ 1993, 584). - BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99
Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Abzustellen ist daher nicht auf die Anzahl der Haupttaten, sondern auf die diesen jeweils genau zuzuordnenden, konkret festgestellten Beihilfebeiträge (st. Rspr.; BGH StV 1984, 329; NStZ 1993, 584; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 657/95). - BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06
Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine …
Die fortlaufende Förderung der Taten stellt sich deshalb hier in der Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu den 47 Haupttaten dar (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 27 Rdn. 13). - BGH, 04.07.1995 - 1 StR 225/95
Bande - Bandenmitgliedschaft - Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - …
Dabei gilt: Besteht der Tatbeitrag des Gehilfen aus einer einzigen Handlung, so ist sein Verhalten auch dann als eine Tat zu werten, wenn der Haupttäter (D.) mehrere rechtlich selbständige Handlungen begeht (vgl. BGH NStZ 1993, 584). - LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2024 - 7 KLs 355 Js 34162/23
Untersuchungshaftbefehl, Erlittene Untersuchungshaft, Einlassung des Angeklagten, …
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95
Änderung des Schuldspruchs - Nachholung eines Teilfreispruchs
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