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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39773
BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,39773)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - 4 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,39773)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,39773)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB; § 154a Abs. 2 StPO
    Unerlaubter Besitz von Schusswaffen; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit (Klammerwirkung einer nach § 154a Abs. 2 StPO ausgeschiedenen Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zeitgleiche Begehung von Straftaten: Konkurrenzverhältnis zwischen dem Unterhalten eines Waffenlagers und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 3 Nr 2 Buchst b WaffG, § 52 Abs 3 Nr 5 WaffG, § 29 BtMG, § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB
    Zeitgleiche Begehung von Straftaten: Konkurrenzverhältnis zwischen dem Unterhalten eines Waffenlagers und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Unterhalten eines Waffenlagers im Tatzeitraum als Dauerstraftat durch Besitz aller angesammelten Waffen (Schusswaffen und Munition) und Ankauf von Drogen (Haschisch und Kokain)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2a
    Unterhalten eines Waffenlagers im Tatzeitraum als Dauerstraftat durch Besitz aller angesammelten Waffen (Schusswaffen und Munition) und Ankauf von Drogen (Haschisch und Kokain)

  • datenbank.nwb.de

    Zeitgleiche Begehung von Straftaten: Konkurrenzverhältnis zwischen dem Unterhalten eines Waffenlagers und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 82
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen …

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Die bloße Gleichzeitigkeit reicht dazu nicht aus (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319).
  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Waffendelikten (Dauerstraftat); Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Dadurch wurde der Besitz aller angesammelten Waffen - losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung - zu einer unter Konkurrenzgesichtspunkten einheitlichen Dauerstraftat nach dem Waffengesetz verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124, 125).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung; …

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Die bloße Gleichzeitigkeit reicht dazu nicht aus (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319).
  • BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96

    Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch - …

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Die Anordnung des Wertersatzverfalls kann ebenfalls bestehen bleiben, weil sie allein an die rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen anknüpft und in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der …

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Dies gilt auch dann, wenn das verbindende (dritte) Delikt nach den §§ 154, 154a StPO ausgeschieden worden ist (BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3).
  • BGH, 15.04.1998 - 2 StR 670/97

    Erwerb einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe - Ausüben der tatsächlichen …

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Der weitere Besitz der Waffen, insbesondere an dem noch verbliebenen Kleinkaliber-Einzelladergewehr, stellt zwar ein selbstständig zu beurteilendes Dauerdelikt nach § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8, 9).
  • BGH, 25.04.1994 - 5 StR 189/94

    Handeltreiben - Waffenbesitz - Tateinheit - Kofferraum - Pkw

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
    Eine zeitgleiche Aufbewahrung von Waffen und Betäubungsmitteln kann die Annahme einer Handlungseinheit regelmäßig nur dann rechtfertigen, wenn darüber hinaus ein - hier nicht festgestellter - funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Besitzlagen besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1994 - 5 StR 189/94, Heinrich in Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl., § 52 WaffG Rn. 90b).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert; …

    Es bestünde insbesondere kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Nötigungsgeschehen und dem Führen des Schlagrings, den der Angeklagte lediglich in seiner Tasche bei sich trug (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 Rn. 6).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger …

    Eine zeitgleiche Aufbewahrung von Waffen und Betäubungsmitteln kann demnach die Annahme einer Handlungseinheit regelmäßig nur dann rechtfertigen, wenn darüber hinaus - wie etwa beim (hier angeklagten) bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - ein funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Besitzlagen besteht (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5 f., BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 mwN).

    Dadurch wurde der Besitz an allen dem Waffen- und Sprengstoffgesetz unterfallenden Gegenständen - ungeachtet von deren waffen- und sprengstoffrechtlicher Einordnung - zu einer einheitlichen Dauerstraftat (§ 52 Abs. 1 Alternativen 1 und 2 StGB) verbunden; auch die räumliche Distanz zwischen den beiden Aufbewahrungsorten steht der Annahme einer tateinheitlichen Begehungsweise nicht entgegen (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 Rn. 3;… vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4;… vom 4. Februar 2015 - 2 StR 414/14 Rn. 4;… vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3; vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5;… vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 10 …und vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6;… vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 Rn. 2 und vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83, NStZ 1984, 171 unter 2.: nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz;… ausdrücklich für Munition: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4;… vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3 …und vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6).

  • BGH, 09.06.2026 - 1 StR 446/25

    Bestimmen der konkurrenzrechtlichen Würdigung beim Gehilfen von der Anzahl der …

    Rn. 11 Der Strafkammer ist dabei jedoch hinsichtlich der Beihilfehandlungen zu den Taten des Mitangeklagten S zum Nachteil der gesetzlichen Unfallversicherung betreffend die Beitragsjahre 2013 bis 2017 (Mitarbeiter der S GmbH), in Bezug auf die sie das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat, aus dem Blick geraten, dass eine Verfahrensbeschränkung nach §§ 154, 154a StPO auf das materiell-rechtliche Verhältnis der verwirklichten Straftatbestände ohne Einfluss ist (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2023 - 4 StR 42/23 Rn. 5 und vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 30.04.2024 - 6 StR 536/23

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    a) Zwar lag zwischen beiden Delikten bis zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte den Faustdolch zu führen begann, Tateinheit vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, NStZ-RR 2013, 82, 83).
  • BGH, 28.10.2025 - 3 StR 418/25

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Zum Vorliegen einer natürlichen …

    Wenn allerdings mindestens zwei weitere, durch verschiedene Einzelakte begangene Gesetzesverstöße ein - mehr als unwesentlich - höheres Gewicht als das Entziehungsdelikt haben, stehen sie, obwohl sie mit diesem jeweils tateinheitlich zusammenfallen, in Tatmehrheit zueinander (s. zur st. Rspr. der Klammerwirkung etwa BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, NStZ-RR 2013, 82, 83 mwN).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit …

    Zwar ist die vom Landgericht insoweit vorgenommene Verfolgungsbeschränkung nach § 154a Abs. 2, Abs. 1 StPO für die konkurrenzrechtliche Bewertung ohne Bedeutung (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 3 Rn. 10; Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.08.2024 - 4 StR 135/24

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (Konkurrenzen: Erwerb); …

    Das gleichzeitige Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen hat - auch bei nur abschnittsweiser Überschneidung der Besitzzeiträume - zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz zur Tateinheit verklammert werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. März 2024 - 5 StR 581/23 Rn. 8;… Beschluss vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23 Rn. 11;… Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19, NStZ 2020, 359 Rn. 3;… Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2013 - 4 StR 258/12, NStZ-RR 2013, 321, 322; Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 288/21

    Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe; Ausüben der tatsächlichen Gewalt über …

    Eine zeitgleiche Aufbewahrung von Waffen und Betäubungsmitteln kann die Annahme einer Handlungseinheit regelmäßig nur dann rechtfertigen, wenn darüber hinaus ein - hier gerade nicht festgestellter - funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Besitzlagen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, NStZ-RR 2013, 82).
  • OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 RVs 100/17

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das WaffG bei …

    Rn. 17 Für die Annahme von Tateinheit bei Zusammentreffen von Betäubungsmitteldelikten und Verstöße nach dem Waffengesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 -, zitiert nach juris) grundsätzlich erforderlich, dass "die maßgeblichen Tatbestände wenigstens teilweise durch ein und dieselbe Handlung verwirklicht worden sind.
  • BGH, 18.06.2024 - 2 StR 233/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; vertypter Milderungsgrund)

    Da zwischen dem Aufbewahren des Marihuanas und dem (weiterhin strafbaren) Besitz des verbotenen Gegenstands kein funktionaler Zusammenhang besteht, liegen zwei prozessuale Taten vor (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juli 2020 - 1 StR 242/19, Rn. 7;… LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 264 Rn. 73; Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 Rn. 5); der Angeklagte ist daher mit entsprechender Kostenfolge teilweise freizusprechen.
  • LG Bielefeld, 28.10.2022 - 21 KLs 10/22
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