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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2589
BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94 (https://dejure.org/1994,2589)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1994 - 4 StR 306/94 (https://dejure.org/1994,2589)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 (https://dejure.org/1994,2589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Verfahrensmangel wegen Nichterteilung des letzten Wortes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 19
  • StV 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1989 - 5 StR 154/89

    Notwendigkeit der Gewährung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94
    Der Angeklagte hat sich zwar in der Hauptverhandlung nicht eingelassen; es ist aber nicht auszuschließen, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes noch geäußert hätte (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16

    Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren …

    Der Beschwerdeführer hat gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen in seiner Revisionsbegründung im Einzelnen geschildert (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 158/89, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 letztes Wort 1, und vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94, StV 1995, 176).
  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags …

    Die Begründungsschrift beschränkt sich auf die bloße Mitteilung, dass dem Betroffenen über den Verteidiger das letzte Wort nicht erteilt worden sei, unterlässt es indessen, den tatsächlichen Verfahrensablaufes zu schildern und genügt daher den Darlegungsanforderungen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 -, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08

    Beweiskraft; Protokoll; Entfallen; Behauptung des Gegenteils

    Insbesondere die näher ausgeführte Verfahrensrüge der Verletzung der Gewährung des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 StPO ist - bereits ohne die weiteren Ergänzungen mit Schriftsätzen vom 30. März 2009 und 8. Mai 2009 - gemessen an den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 -, BGH NStZ 90, 230;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 358 Rz 33) zulässig erhoben worden, denn es werden nicht lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift, sondern Mängel des Verfahrens gerügt.
  • OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Haftentscheidung, …

    Mit seiner den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. dazu BGH StV 1995, 176) macht der Angeklagte zu Recht den (relativen) Revisionsgrund nach den §§ 337, 258 Abs. 2 Halbsatz 2, 3 StPO geltend.
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 3 Ss 1025/02

    letztes Wort des Angeklagten, Beruhensfrage

    Es bedarf somit der Schilderung der der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen sowie der Darlegung, dass der Angeklagte nicht als letzter Verfahrensbeteiligter vor dem Beginn der Beratung gesprochen hat und nicht befragt worden ist, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe (zu vgl. BGH StV 1995, 176).
  • OLG Hamm, 31.08.2000 - 3 Ss OWi 881/00

    Letzte Wort, ausreichende Begründung der Verfahrensrüge, Teilaufhebung

    Diesen Anforderungen ist jedenfalls dann genügt, wenn die der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen geschildert werden (BGH StV 1995, 176).
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