Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1973 - 4 StR 315/73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Strafbarkeit wegen einer Rauschtat - Anforderungen an die Strafzumessung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der …
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - 4 StR 315/73
Im Falle des § 330 a StGB wird die schuldhafte Herbeiführung eines Rauschzustandes bestraft, nicht die im Rausch begangene, mit Strafe bedrohte Tat (BGHSt 17, 333, 334).Trifft dies zu, so ist er nach den Grundsätzen der sog. actio libera in causa wegen der später im Rausch vollendeten, aber im voll oder vermindert zurechnungsfähigen Zustand beschlossenen und in die Wege geleiteten Tat zu bestrafen, nicht wegen schuldhafter Herbeiführung des Rauschzustandes (vgl. BGHSt 17, 333, 334 f; 21, 381).
- BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67
Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung …
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - 4 StR 315/73
Trifft dies zu, so ist er nach den Grundsätzen der sog. actio libera in causa wegen der später im Rausch vollendeten, aber im voll oder vermindert zurechnungsfähigen Zustand beschlossenen und in die Wege geleiteten Tat zu bestrafen, nicht wegen schuldhafter Herbeiführung des Rauschzustandes (vgl. BGHSt 17, 333, 334 f; 21, 381).
- BGH, 21.05.1997 - 2 StR 115/97
Anforderungen an eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Tathandlung des …
Der Revision kann daher nicht darin gefolgt werden, daß "die hinterhältige, raffinierte Begehungsweise", die der Angeklagte gezeigt hat, indem er unter dem Vorwand eines Spiels die Hände des Opfers fesselte, straferschwerend zu werten gewesen wäre (ebenso für "zielbewußtes Vorgehen" und "nachhaltiges Verfolgen eines verbrecherischen Plans": BGH, Beschl. v. 5. Juli 1973 - 4 StR 315/73). - BGH, 11.03.1981 - 4 StR 72/81
Fahrlässiger Vollrausch und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs - …
Da die im Rauschzustand begangene, mit Strafe bedrohte Tat Indiz für die Gefährlichkeit des Volltrunkenen ist, kann im genannten Zusammenhang zwar auch die Art, der Umfang und die Auswirkungen der Rauschtat bei der Bemessung der Strafe mitberücksichtigt werden (vgl. BGH VRS 34, 349; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1973 - 4 StR 315/73 - und vom 16. November 1978 - 4 StR 592/78). - BGH, 16.11.1978 - 4 StR 592/78
Strafbarkeit eines fahrlässigen Sich-Berauschens - Schuldhaftes Herbeiführen …
Als für die Zumessung der Strafe bestimmend (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StGB) kommen aber nur solche Umstände in Betracht, die für die Erfüllung des Tatbestandes des § 330 a StGB von Bedeutung sind, insbesondere also das Sich-Berauschen, seine Art, sein Anlaß, die näheren Umstände, die Gefährlichkeit des Täters im Rauschzustand und seine Kenntnis davon (vgl. BGH VRS 34, 349; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1968 - 4 StR 385/68 - vom 5. Juli 1973 - 4 StR 315/73 -).
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