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| BGH, 15.01.1953 - 4 StR 321/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 15.01.1953 - 4 StR 321/52
Schon nach der äusseren Tatseite lassen die Urteilsgründe die in erster Reihe erforderliche bürgerlichrechtliche Klarstellung des Tatbestands vermissen (vgl. BGHSt 1, 262 ff und die dort angef. Entsch.). - BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 15.01.1953 - 4 StR 321/52
Darauf, dass der Zeuge A. nicht über sein etwaiges Recht zur Aussageverweigerung gemäss § 55 Abs. 2 StPO belehrt worden ist, kann der Angeklagte die Revision nicht stützen (BGHSt 1, 39 f). - RG, 20.12.1926 - III 615/26
1. Ist die zur Sicherung übereignete Sache für den Veräußerer eine "fremde" im …
Auszug aus BGH, 15.01.1953 - 4 StR 321/52
Die Annahme einer Zueignung im Sinne des § 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung allerdings nicht voraus, dass die Verfügung rechtswirksam war (RGSt 61, 65 f; RG HRR 1928 Nr. 1527; 1931 Nr. 167; BGHSt 1, 264 f).
- BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58
Rechtsmittel
In den Urteilen 1 StR 217/52 vom 21. Oktober 1952, 4 StR 321/52 vom 15. Januar 1953, 1 StR 310/53 vom 10. September 1953 und 1 StR 266/54 vom 28. Januar 1955 hat der Bundesgerichtshof den Fall (rechtsunwirksamer) sicherungsweiser Übereignung einer noch im Vorbehaltseigentum des Lieferers stehenden Sache im gleichen Sinne entschieden. - BGH, 12.02.1953 - 4 StR 541/52
Rechtsmittel
Sein Verhalten wird daher unter den Gesichtspunkten des § 263 StGB zu prüfen sein (vgl. BGHSt 1, 262; 4 StR 321/52 vom 15. Januar 1953 RG HRR 1931 Nr. 902), ohne daß es auf das weitere Vorbringen der Revision insoweit noch, ankommt.
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