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| BGH, 12.08.1997 - 4 StR 329/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 364
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.09.2017 - 4 StR 233/17
Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn: Zustellung bei mehrfacher Verteidigung)
Bei mehrfacher Verteidigung genügt grundsätzlich die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger; hierdurch beginnt für alle Verteidiger die Revisionsbegründungsfrist (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2001 - 2 BvR 2058/00, NJW 2001, 2532, …und vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 (juris Rn. 7); BGH, Beschlüsse vom 12. September 2012 - 2 StR 288/12; vom 17. September 2008 - 1 StR 436/08 und vom 12. August 1997 - 4 StR 329/97, NStZ-RR 1997, 364, jeweils mwN). - BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zustellung eines Strafurteils
Rn. 4 Es ist daher von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht - der fachgerichtlich vorherrschenden Ansicht folgend - annahm, dass bei mehrfacher Verteidigung die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger genüge (BGHSt 22, 221 ; 34, 371 ; BGH NStZ-RR 1997, S. 364;… Julius in: Heidelberger Kommentar, § 145 a Rn. 5 unter Aufgabe der früheren Gegenansicht;… Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 145 a Rn. 3;… Müller in: KMR, § 145 a Rn. 12). - KG, 30.08.2021 - 3 Ws (B) 223/21
Fristberechnung bei Doppelzustellung eines Urteils an mehrere Verteidiger
Bei mehrfacher Verteidigung genügt grundsätzlich die förmliche Zustellung der Entscheidung an einen der Verteidiger; hierdurch beginnt für alle Verteidiger die Begründungsfrist (für Revision: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2001 - 2 BvR 2058/00, NJW 2001, 2532 und BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 329/97, NStZ-RR 1997, 364).(Rn.4).Bei mehrfacher Verteidigung genügt grundsätzlich die förmliche Zustellung der Entscheidung an einen der Verteidiger; hierdurch beginnt für alle Verteidiger die Begründungsfrist (für Revision: BVerfG NJW 2001, 2532; BGH NStZ-RR 1997, 364).
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