Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2019 - 4 StR 338/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Anordnung der erweiterten Einziehung eines Geldbetrages
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.2018 - 5 StR 488/18
Berichtigung der Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 13.08.2019 - 4 StR 338/19
Die auf § 74 Abs. 1 StGB gestützte Einziehung eines nicht als Tatmittel verwendeten Langmessers sowie von nicht verfahrensgegenständlichen (UA 13) Kleinmengen MDMA und Kokain vermag den Angeklagten nicht zu beschweren, weil er sich insoweit ausdrücklich mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 488/18 Rn. 3).
- BGH, 04.01.2022 - 5 StR 302/21
Anordnung der Einziehung trotz Verzicht auf Herausgabe sichergestellter …
Die überobligatorische, nur deklaratorisch wirkende Anordnung der Einziehung des sichergestellten Feldhockeyschlägers und (zweier) Einhandmesser beschwert den Angeklagten nicht, weil er auf deren Rückgabe ausdrücklich verzichtet hat (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2019 - 4 StR 338/19; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 488/18).
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