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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4632
BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,4632)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1994 - 4 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,4632)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1994 - 4 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,4632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 223
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (vgl. BGHSt 33, 142, 146/147;… BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5).

    Die Verletzung des wegen der Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden § 178 StGB durfte bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 1, 152, 155; 21, 183, 185; 33, 142, 147;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 23 m.w.Nachw.).

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94
    Die Verletzung des wegen der Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden § 178 StGB durfte bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 1, 152, 155; 21, 183, 185; 33, 142, 147;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 23 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94
    Die Verletzung des wegen der Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden § 178 StGB durfte bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 1, 152, 155; 21, 183, 185; 33, 142, 147;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 23 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (vgl. BGHSt 33, 142, 146/147; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (vgl. BGHSt 33, 142, 146/147; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (vgl. BGHSt 33, 142, 146/147; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt - …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94
    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (vgl. BGHSt 33, 142, 146/147; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Im übrigen ist anerkannt, wie der Senat in seinemBeschluß vom 19. Juli 1994 - 4 StR 341/94 - bereits ausgeführt hat, daß die Verletzung des wegen Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden § 178 StGB in Fällen der vorliegenden Art bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden kann.
  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96

    Annahme einer fortdauernden konkludenten Androhung von Gewalt - Verbindung von …

    Das Landgericht hätte das an sich als sexuelle Nötigung zu qualifizierende Verhalten als Tatmodalität strafschärfend berücksichtigen dürfen (BGH, Beschl. vom 19. Juli 1994 - 4 StR 341/94 - BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 6, 7).
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