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| BGH, 11.08.1983 - 4 StR 344/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Tat bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung bei Untreue
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 11.08.1983 - 4 StR 344/83
Vielmehr war, um eine revisionsrechtliche Nachprüfung zu ermöglichen, eine eingehende Darlegung und Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich (vgl. BGH NJW 1983, 1624; BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… LK 10. Auflage § 56 StGB Rdn. 48 a.E. und 54 a.E.). - BGH, 11.01.1983 - 1 StR 741/82
Strafaussetzung - Besondere Umstände - Tat - Vorherige Strafmilderung
Auszug aus BGH, 11.08.1983 - 4 StR 344/83
Dabei können auch Vorgänge von Bedeutung sein, die sich nach der Tat ereignet haben (BGH NStZ 1983, 218). - BGH, 09.02.1983 - 3 StR 493/82
Formelhafte Begründung - Strafaussetzung - Bewährung - Ablehnung - …
Auszug aus BGH, 11.08.1983 - 4 StR 344/83
Vielmehr war, um eine revisionsrechtliche Nachprüfung zu ermöglichen, eine eingehende Darlegung und Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich (vgl. BGH NJW 1983, 1624; BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… LK 10. Auflage § 56 StGB Rdn. 48 a.E. und 54 a.E.). - BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80
Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel - …
Auszug aus BGH, 11.08.1983 - 4 StR 344/83
Vielmehr war, um eine revisionsrechtliche Nachprüfung zu ermöglichen, eine eingehende Darlegung und Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände erforderlich (vgl. BGH NJW 1983, 1624; BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… LK 10. Auflage § 56 StGB Rdn. 48 a.E. und 54 a.E.).
- BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung …
Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84). - BGH, 13.07.1984 - 4 StR 385/84
Voraussetzungen des Ausreichens einer formelhaften richterlichen Begründung im …
Weisen jedoch Tat und Täter Besonderheiten auf, reicht eine solche formelhafte Begründung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1978 - 4 StR 265/78 -, vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83 - und vom 11. August 1983 - 4 StR 344/83;… vgl. ferner LK 10. Aufl., § 56 StGB Rdn. 48 a.E. und Rdn. 54 a.E.).
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