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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13074
BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98 (https://dejure.org/1998,13074)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - 4 StR 346/98 (https://dejure.org/1998,13074)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98 (https://dejure.org/1998,13074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89

    Strafschärfende Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4).

    Die Erwägungen zur Tötungsabsicht des Angeklagten lassen sich nach dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe, insbesondere im Hinblick darauf, daß das Landgericht die hohe kriminelle Energie des Angeklagten gesondert strafschärfend berücksichtigt hat, nicht als bloßer Hinweis auf dessen verbrecherische Energie oder verkürzte Bezugnahme auf seine Vorstellungen und Ziele deuten (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3, 5 m.N.).

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 18; BGH NStZ-RR 1997, 99, 100).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" kein zulässiger Strafschärfungsgrund (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 18; BGH NStZ-RR 1997, 99, 100).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 18; BGH NStZ-RR 1997, 99, 100).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86

    Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95

    Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Hälfte der Strafe vor der Maßregel

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Auch wenn hierdurch der Erfolg nicht abgewendet werden konnte, durfte dieses Bemühen des Angeklagten bei der Strafzumessung nicht unbeachtet bleiben (vgl. BGH StV 1996, 431).
  • BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90

    Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und …

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4).
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 708/91

    Anforderungen an den Tatbestand der Beleidigung

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Die Erwägungen zur Tötungsabsicht des Angeklagten lassen sich nach dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe, insbesondere im Hinblick darauf, daß das Landgericht die hohe kriminelle Energie des Angeklagten gesondert strafschärfend berücksichtigt hat, nicht als bloßer Hinweis auf dessen verbrecherische Energie oder verkürzte Bezugnahme auf seine Vorstellungen und Ziele deuten (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3, 5 m.N.).
  • BGH, 26.02.1997 - 2 StR 659/96

    Strafschärfende Berücksichtigung des Nichtrücktritts des Täters

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Daß er von seinem Vorhaben nicht strafbefreiend zurückgetreten ist, kann dem Täter nicht angelastet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 2 StR 659/96 m.N.).
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