Rechtsprechung
| BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 25 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Täterschaft bei ausschließlicher Beteiligung am Transport der Betäubungsmittel) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Kurierfahrten; Abwicklung von Zahlungsvorgängen als Teil des Handeltreibens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, § 29a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Kurierfahrten; Abwicklung von Zahlungsvorgängen als Teil des Handeltreibens - IWW
- Wolters Kluwer
Einbindung als Mittäter bei bewaffnetem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265
Einbindung als Mittäter bei bewaffnetem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Drogenkurier - als Mittäter des Dealers
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 09.04.2015 - 1 KLs 4162 Js 11098/14
- BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 378
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
Entscheidungen zur Geldwäsche
Auszug aus BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15
Insbesondere für die Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises ist dies anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 161 f.). - BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15
Im Einzelfall kann insbesondere eine weiter gehende Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der zu transportierenden Drogen sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2008 - 4 StR 230/08; vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225, jeweils mwN). - BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines …
Auszug aus BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15
Im Einzelfall kann insbesondere eine weiter gehende Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der zu transportierenden Drogen sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2008 - 4 StR 230/08; vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225, jeweils mwN). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
Möglichkeit der Beteiligung an einem beendeten Austausch von Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15
Da der Austausch von Ware und Entgelt im vorliegenden Fall noch nicht beendet war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359), belegen die Feststellungen im vorliegenden Fall aber eine Beihilfe der Angeklagten zu dem von ihrem Sohn durchgeführten Betäubungsmittelgeschäft. - BGH, 25.06.2008 - 4 StR 230/08
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15
Im Einzelfall kann insbesondere eine weiter gehende Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der zu transportierenden Drogen sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2008 - 4 StR 230/08; vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225, jeweils mwN).
- BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem …
Auch Tätigkeiten, die der Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten dienen, z.B. das Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises (…BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96 Rn. 6 mwN …und vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99 Rn. 6) oder das Bemühen um einen Zahlungsaufschub oder dessen Vereinbarung (BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 347/15 Rn. 11), gehören daher noch zu demselben Betäubungsmittelgeschäft. - BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zur-Verfügung-Stehen des …
Die Beitreibung des Kaufpreises aus einem vorausgegangenen Betäubungsmittelgeschäft unterfällt dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 4 StR 298/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. September 2015 ? 4 StR 347/15 Rn. 11; Urteil vom 17. Juli 1997 ? 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 161 f.; Beschluss vom 17. Mai 1996 ? 5 StR 119/96, NStZ-RR 1997, 85, 86). - BGH, 30.07.2019 - 4 StR 298/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises als …
Da die Zahlung und die Beitreibung des Kaufpreises aus einem Betäubungsmittelgeschäft noch dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG unterfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 347/15, Rn. 11; Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 161 f.; Beschluss vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96, NStZ-RR 1997, 85, 86), wurden damit das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und der besonders schwere Raub zumindest teilweise durch ein und dieselbe Handlung begangen. - LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18
Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …
Dass der Angeklagte dabei eine nicht unerhebliche Honorierung erhalten sollte, steht der Bewertung der Kuriertätigkeit als Beihilfe nicht entgegen (vgl. BGHSt 51, 219, 223; BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - 4 StR 20/09, juris; vgl. auch LG Osnabrück, Urt. v. 29.04.2015 - 15 KLs 5/15 zu einem Kurierlohn von 5.000,00 EUR, bestätigt durch BGH, Beschl. v. 13.10.2015 - 3 StR 333/15, juris: BGH, Beschl. v. 09.09.2015 - 4 StR 347/15, juris zu einem Kurierlohn von 10.000,00 EUR).
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