Rechtsprechung
| BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere Umstände als Voraussetzung für die Bewährung bei kinderreichen Straftätern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 389
- StV 1981, 542
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; DRiZ 1979, 187, 188;… GA 1979, 339 mit weiteren Nachweisen).Wenngleich letzterer Umstand in der Täterpersönlichkeit begründet ist, hat er den Charakter der Tat doch mitgeprägt und konnte deshalb vom Tatrichter bei der Würdigung der Tatumstände ebenfalls berücksichtigt werden (BGH NJW 1977, 639, 640; 1977, 1247 f; DRiZ 1979, 187, 188;… GA 1980, 107; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).
Die Entscheidung des Tatrichters ist deshalb vom Revisionsgericht zu respektieren, auch wenn es die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (vgl. BGH NJW 1977, 639; 1978, 599; BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).
- BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78
Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Es muß sich vielmehr um mildernde Umstände von besonderem Gewicht handeln, um Gesichtspunkte, die zu den gewöhnlichen Strafmilderungsgründen hinzutreten und auch über die allgemeinen Voraussetzungen der positiven Sozialpronose hinaus zusätzlich für eine Aussetzung sprechen (…vgl. BGH GA 1978, 79, 80; 1979, 313; DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; DRiZ 1979, 187, 188;… GA 1979, 339 mit weiteren Nachweisen).
Wenngleich letzterer Umstand in der Täterpersönlichkeit begründet ist, hat er den Charakter der Tat doch mitgeprägt und konnte deshalb vom Tatrichter bei der Würdigung der Tatumstände ebenfalls berücksichtigt werden (BGH NJW 1977, 639, 640; 1977, 1247 f; DRiZ 1979, 187, 188;… GA 1980, 107; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 363 und BGH NJW 1968, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67]) verweist sie darauf, daß ein Täter mit dem eingetretenen Erfolg selbst dann einverstanden gewesen sein könne, wenn er ihm an sich unerwünscht war und er ihn lieber vermieden hätte.
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Auch ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für die subjektive Einstellung eines Angeklagten kann die notwendige persönliche Überzeugung des Tatrichters nicht ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGK VRS 39, 103, BGH, Beschluß vom 19. März 1981 - 4 StR 78/81 -). - BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67
Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 363 und BGH NJW 1968, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67]) verweist sie darauf, daß ein Täter mit dem eingetretenen Erfolg selbst dann einverstanden gewesen sein könne, wenn er ihm an sich unerwünscht war und er ihn lieber vermieden hätte. - BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; DRiZ 1979, 187, 188;… GA 1979, 339 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Wenngleich letzterer Umstand in der Täterpersönlichkeit begründet ist, hat er den Charakter der Tat doch mitgeprägt und konnte deshalb vom Tatrichter bei der Würdigung der Tatumstände ebenfalls berücksichtigt werden (BGH NJW 1977, 639, 640; 1977, 1247 f; DRiZ 1979, 187, 188;… GA 1980, 107; BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80). - BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77
Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Die Entscheidung des Tatrichters ist deshalb vom Revisionsgericht zu respektieren, auch wenn es die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (vgl. BGH NJW 1977, 639; 1978, 599; BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81). - BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81
Starfbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Begründung einer günstigen …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Die Entscheidung des Tatrichters ist deshalb vom Revisionsgericht zu respektieren, auch wenn es die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (vgl. BGH NJW 1977, 639; 1978, 599; BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81). - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80
Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81
Es muß sich vielmehr um mildernde Umstände von besonderem Gewicht handeln, um Gesichtspunkte, die zu den gewöhnlichen Strafmilderungsgründen hinzutreten und auch über die allgemeinen Voraussetzungen der positiven Sozialpronose hinaus zusätzlich für eine Aussetzung sprechen (…vgl. BGH GA 1978, 79, 80; 1979, 313; DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80). - BGH, 11.12.1980 - 4 StR 660/80
Strafaussetzung zur Bewährung: Gesamtschau der zu Gunsten wirkenden Umstände
- BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79
Vorliegen eines minder schweren Falles bei Abweichen des gesamten Tatbildes …
- BGH, 19.03.1981 - 4 StR 78/81
Rechtsfolgen des Verbleibens von richterlichen Zweifeln an der Schuld des …
- BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …
Für die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit die notwendige tatrichterliche Überzeugung nicht ersetzen kann (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteil vom 30. Juli 1981 - 4 StR 348/81). - BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81
Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der …
Damit sind Umstände gemeint, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390).Diese tatrichterliche Wertung kann deshalb nur dann beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die sie sich stützt, nicht mehr im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich (noch) vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH NStZ 1981, 389, 390 m.w.Nachw.).
- BGH, 25.03.1982 - 4 StR 76/82
Bestehen eines tatrichterlichen Beurteilungsspielraum bezüglich der Annahme …
Es genügen vielmehr Umstände, die im Vergleich mit "gewöhnlichen" ("durchschnittlichen", "allgemeinen", "einfachen") Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390).Diese tatrichterliche Wertung kann dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die sie sich stützt, im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich (noch) vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; BGH NStZ 1981, 389, 390 m.w.Nachw.).
- KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06
Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung …
Denn besondere Umstände sind solche, die von besonderem Gewicht sind und über die allgemeinen Voraussetzungen der günstigen Prognose hinaus zusätzlich für eine Aussetzung sprechen (vgl. BGH NStZ 1981, 389;… Stree a.a.O. § 56 Rdn. 28). - BGH, 17.10.1996 - 4 StR 400/96
Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht über Vorstrafen des Täters - …
Diese Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsspielraums und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, selbst wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1981, 389, 390). - BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86
Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre …
Diese Formulierung läßt besorgen, daß das Landgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beachtet hat, wonach als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB nunmehr auch solche genügen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH StV 1982, 419, 420 m.w.Nachw.). - OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95 In Zweifelsfällen ist die innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes getroffene Wertung hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre oder wenn das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (BGH NStZ 1981, 389, 390; 1982, 285, 286; 1983, 118; 1991, 331;… wistra 1987, 211 = BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände besondere 3;… BGHR a.a.O. Gesamtwürdigung 4; neuestens BGH, U.v.19.09.1995 -1 StR 431/95-;… zum ganzen LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. Rdnr. 43;… Dreher-Tröndle StGB 47. Aufl. Rdnr. 9 [m.w.N. zur Hinnahme des tatrichterlichen Ergebnisses "bis zur Grenze des Vertretbaren"]; jew. zu § 56;… vgl. auch Hanack a.a.O. Rdnr. 239).
- BGH, 04.09.1996 - 2 StR 200/96
Revision - Strafzumessung
Sie ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn eine andere Beurteilung möglich gewesen wäre (…BGHR StGB § 52 Abs. 2 Umstände besondere 3; Gesamtwürdigung 4; BGH NStZ 81, 389, 390). - BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82
Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen - …
Es sei jedoch angemerkt, daß nur allgemeine, durchschnittliche, einfache Milderungsgründe eine Strafaussetzung nicht rechtfertigen können (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389, 390). - BGH, 18.07.1990 - 2 StR 228/90
Pflicht zur Begründung von Strafrahmenverschiebungen
Diese Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsrahmens und ist vom Revisionsgericht auch dann hinzunehmen, wenn eine zum entgegengesetzten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1981, 389, 390). - BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82
Geringere Einschränkung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nach …
- BGH, 25.03.1982 - 4 StR 105/82
Anforderungen an den Rechtsbegriff der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. …
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