Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1980 - 4 StR 349/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirkung des Fehlens eines strafmildernden Gesichtspunktes auf die Möglichkeit der Strafschärfung - Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - 4 StR 349/80
Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz hin (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 ff; 1979, 884 ff und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise) die das Landgericht zu beachten haben wird. - BGH, 25.04.1979 - 3 StR 85/79
Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines …
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - 4 StR 349/80
Das bloße Fehlen eines derartigen strafmildern den Gesichtspunktes darf dagegen nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 27. Mai 1980 - 3 StR 182/80). - BGH, 27.05.1980 - 3 StR 182/80
Fehlen eines Strafmilderungsgrundes bei der Prüfung etwaiger …
Auszug aus BGH, 10.07.1980 - 4 StR 349/80
Das bloße Fehlen eines derartigen strafmildern den Gesichtspunktes darf dagegen nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 27. Mai 1980 - 3 StR 182/80).
- BGH, 30.04.1981 - 4 StR 182/81
Wirkungen des Nichtbestehens eines Strafmilderungsgrundes auf die Zulässigkeit …
Daß ein solcher Grund "nicht erkennbar" ist, darf dagegen nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1980 - 4 StR 349/80 - und vom 19. Februar 1981 - 4 StR 47/81 - m.w.Nachw.). - BGH, 17.10.1980 - 2 StR 575/80
Bewertung des Fehlens eines Stramilderungsgrundes hinsichtlich einer …
Das bloße Fehlen eines solchen Umstandes ist aber nicht umgekehrt schon ein strafschärfender Gesichtspunkt (vgl. Beschlüsse des BGH vom 8. Februar 1980 - 2 StR 21/80; 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80 und 10. Juli 1980 - 4 StR 349/80).
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