Rechtsprechung
| BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweismittel) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung: Notwendige Gesamtwürdigung von Beweisanzeichen für die Täterschaft des Angeklagten im Urteil des Tatrichters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 177 StGB
Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung: Notwendige Gesamtwürdigung von Beweisanzeichen für die Täterschaft des Angeklagten im Urteil des Tatrichters - IWW
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Verpflichtung des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten - datenbank.nwb.de
Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung: Notwendige Gesamtwürdigung von Beweisanzeichen für die Täterschaft des Angeklagten im Urteil des Tatrichters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 22.03.2016 - 51 KLs 49/15
- BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 104
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16
Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Revisionsgericht die Beweisergebnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte; das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 jeweils mwN). - BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: …
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16
Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Revisionsgericht die Beweisergebnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte; das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 jeweils mwN). - BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99
Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel
Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16
Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, NStZ-RR 2000, 45).
- BGH, 28.03.2024 - 4 StR 370/23
Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder …
a) Die Strafkammer hat sich durch die Gesamtwürdigung mehrerer Indizien unter Ausschluss abweichender Geschehensabläufe von der Täterschaft der Angeklagten überzeugt (vgl. allgemein dazu BGH…, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19 Rn. 15; Urteil vom 15. September 2016 - 4 StR 351/16 Rn. 7). - LG Saarbrücken, 12.11.2018 - 8 Qs 116/18
Erfüllung der Wartepflicht bei Verkehrsunfallbeteiligtem
Rn. 23 Auch in der gebotenen Gesamtschau (vgl. etwa BGH, NStZ 2017, 104) der vorgenannten Beweisanzeichen ergibt sich zumindest keine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte derartige Mengen alkoholischer Getränke konsumiert hatte, dass diese eine (mindestens potenziell) zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit führende BAK zur Folge gehabt hätte. - LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18 Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (…BGH Urt. v. 26.5.1999 - 3 StR 110/99, NStZ-RR 2000, 45; BGH, NStZ 2017, 104, beck-online).
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