Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1953 - 4 StR 351/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 10.05.1935 - 1 D 757/34
1. Gehört zum äußeren Tatbestande der genossenschaftlichen Untreue die …
Auszug aus BGH, 03.06.1953 - 4 StR 351/52
Der Vater hat diese Verschleierung nach der Überzeugung des Tatrichters geduldet und damit die ihm als Vorstandsmitglied obliegende Pflicht zur ordnungsmässigen Geschäftsführung verletzt (RGSt 69, 203).
- BGH, 24.03.1955 - 3 StR 481/54
Rechtsmittel
Trotzdem genügt bedingter Vorsatz, weil in allen Fällen der Untreue der den Organen juristischer Personen des Privatrechts angehörenden Personen die auch in § 266 StGB vorgeschriebene Schuldform ausreichen muss (vgl. § 81 a GmbHGes, 294 AktG, RGSt 53, 194, 4 StR 351/52 vom 3. Juni 1953).
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