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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,307
BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63 (https://dejure.org/1963,307)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1963 - 4 StR 352/63 (https://dejure.org/1963,307)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1963 - 4 StR 352/63 (https://dejure.org/1963,307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran - Zeitpunkt der Urteilsverkündung im Verfahrensgang - Notwendigkeit einer Neuberatung bei einem Hinweis auf eine Verurteilung aufgrund eines anderen rechtlichen Gesichtspunktes nach der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 156
  • NJW 1964, 308
  • MDR 1964, 249
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
    Da der Urteilsspruch immer in öffentlicher Sitzung verkündet werden muß und die Öffentlichkeit nur für die Verkündung der Urteilsgründe durch besonderen Gerichtsbeschluß ausgeschlossen werden darf ( § 173 GVG), galt der Beschluß über den Ausschluß der Öffentlichkeit von vornherein nur bis zur Urteilsverkündung, ohne daß die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet zu werden brauchte (RGSt 20, 383; 43, 300; 53, 271; BGHSt 4, 279, 280) [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52].
  • RG, 16.06.1919 - I 198/19

    Bedarf es, wenn die Öffentlichkeit "für die Verhandlung" ausgeschlossen worden …

    Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
    Da der Urteilsspruch immer in öffentlicher Sitzung verkündet werden muß und die Öffentlichkeit nur für die Verkündung der Urteilsgründe durch besonderen Gerichtsbeschluß ausgeschlossen werden darf ( § 173 GVG), galt der Beschluß über den Ausschluß der Öffentlichkeit von vornherein nur bis zur Urteilsverkündung, ohne daß die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet zu werden brauchte (RGSt 20, 383; 43, 300; 53, 271; BGHSt 4, 279, 280) [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52].
  • RG, 04.02.1910 - V 1169/09

    Wird im Sinne des § 174 Abs. 2 G.V.G.'s dem Erfordernis eines besonderen …

    Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
    Da der Urteilsspruch immer in öffentlicher Sitzung verkündet werden muß und die Öffentlichkeit nur für die Verkündung der Urteilsgründe durch besonderen Gerichtsbeschluß ausgeschlossen werden darf ( § 173 GVG), galt der Beschluß über den Ausschluß der Öffentlichkeit von vornherein nur bis zur Urteilsverkündung, ohne daß die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet zu werden brauchte (RGSt 20, 383; 43, 300; 53, 271; BGHSt 4, 279, 280) [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52].
  • RG, 06.05.1890 - 1000/90

    Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens im …

    Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
    Da der Urteilsspruch immer in öffentlicher Sitzung verkündet werden muß und die Öffentlichkeit nur für die Verkündung der Urteilsgründe durch besonderen Gerichtsbeschluß ausgeschlossen werden darf ( § 173 GVG), galt der Beschluß über den Ausschluß der Öffentlichkeit von vornherein nur bis zur Urteilsverkündung, ohne daß die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet zu werden brauchte (RGSt 20, 383; 43, 300; 53, 271; BGHSt 4, 279, 280) [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52].
  • RG, 01.12.1908 - V 750/08

    Zu welchem Zeitpunkte und in welcher Weise müssen die Beratung und Abstimmung …

    Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
    Es mag nicht in jedem Falle erforderlich sein, daß sich das Gericht zur Beratung zurückzieht, namentlich dann nicht, wenn nach Wiedereintritt in die Verhandlung nur noch darüber zu beschließen ist, ob es bei dem Ergebnis der bisherigen Beratung bleiben soll (RGSt 42, 85; OGHSt 2, 193, 195; BGH NJW 1951, 206).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 11.10.1949 - StS 160/49
    Auszug aus BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
    Es mag nicht in jedem Falle erforderlich sein, daß sich das Gericht zur Beratung zurückzieht, namentlich dann nicht, wenn nach Wiedereintritt in die Verhandlung nur noch darüber zu beschließen ist, ob es bei dem Ergebnis der bisherigen Beratung bleiben soll (RGSt 42, 85; OGHSt 2, 193, 195; BGH NJW 1951, 206).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).

    Vielmehr hat es der Bundesgerichtshof zugelassen, daß die nochmalige Beratung in der Form einer kurzen Verständigung zwischen dem Vorsitzenden und den beisitzenden Richtern darüber stattfindet, daß es bei dem beschlossenen Urteil verbleiben soll (BGHSt 19, 156, 157; 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Bei diesem nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendenden Verfahren muß das Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und dieses Verfahren ist nur dort zulässig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Dabei haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch darauf, daß die erneute Beratung zwischen allen Gerichtsmitgliedern - auch den Laienrichtern - für sie äußerlich erkennbar ist (BGHSt 19, 156, 158).

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    In Ausnahmefällen kann vielmehr eine kurze Verständigung unter den Mitgliedern des Gerichts einschließlich der Laienrichter dahin genügen, daß es bei dem bisherigen Beratungsergebnis verbleiben soll (BGHSt 19, 156; 24, 170) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].

    Er muß sich vielmehr unmittelbar auch an die Schöffen wenden, damit diese erkennen, es handele sich nunmehr um eine nochmalige, endgültige Beratung und Abstimmung über das zu verkündende Urteil (BGHSt 19, 156).

  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Gericht, wenn nach den Schlußvorträgen und der Beratung über das Urteil erneut in die Verhandlung eingetreten worden war, vor der Urteilsverkündung erneut beraten (BGHSt 19, 156 f.; BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470;… Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdnr.2).

    Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.;… BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine …

    Bei diesem nur mit größter Zurückhaltung anzuwendenden Verfahren (BGHSt 19, 156), das das Gericht der Notwendigkeit abermaligen Verlassens des Sitzungsraums enthebt, muß das erneute Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und es ist nur dort angängig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (…Eb. Schmidt, GVG, § 193 Rdn. 8; RGSt 42, 85; OGHSt 2, 193, 195, 197;… BGH, a.a.O.).
  • BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme und Verkündung des Urteils ohne erneute …

    In Ausnahmefällen kann vielmehr eine kurze Verständigung unter den Mitgliedern des Gerichts einschließlich der Schöffen dahin genügen, daß es bei dem bisherigen Beratungsergebnis verbleiben soll (BGHSt 19, 156).

    Falls eine solche - ohnehin nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendende - Verständigung aber doch stattgefunden haben sollte, so war sie jedenfalls so unzureichend, daß sie für den Beschwerdeführer nicht deutlich geworden ist.

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00

    Durchführung einer Urteilsberatung

    Der Vortrag der Revision läßt nicht erkennen, daß dabei gegen die in BGHSt 19, 156, 157; 24, 170, 171 aufgestellten Grundsätze verstoßen worden ist.
  • OLG Hamm, 27.11.1996 - 2 Ss 1160/96
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Urteilsberatung nicht Bestandteil der Hauptverhandlung ist, sondern sich außerhalb von ihr vollzieht (vgl. nur BGH NJW 1954, 650 m.w.N.; siehe auch BGHSt 19, 156; BGH NJW. 1987, 3210).
  • OLG Köln, 15.09.1994 - Ss 309/94

    Urteil; Berufung; Unentschuldigtes Fernbleiben des Angeklagten; Schlußvorträge …

    Ob diese hier durch das erkennende Kollegialgericht auch ohne erneutes Verlassen des Sitzungssaales durch kurze Verständigung der Richter untereinander erfolgen konnte (…vgl. KK-Hürxthal, a.a.O., Rdn. 32 m.w.N.), bedarf keiner weiteren Erörterung, da eine solche, auch die Laienrichter einbeziehende Verständigung darüber, ob es auch im Hinblick auf die Ausführungen des Verteidigers bei der bereits beratenen Entscheidung verbleiben sollte (BGHSt 19, 156, 157;… LR-Gollwitzer a.a.O., Rdnr. 49), sowohl nach dem Revisionsvorbringen als auch nach der dienstlichen Äußerung des Vorsitzenden Richters vom 17.Juni 1994 gerade nicht stattgefunden hat.
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Ob in Fällen wie dem vorliegenden eine Beratung in abgekürzter Form genügen würde (vgl. BGH…, Urt. vom 2. August 1960 - 1 StR 249/60; BGHSt 19, 156; 24, 170; BGH NStZ 1987, 472), bedarf hier keiner Entscheidung; denn eine (erneute) Beratung hat überhaupt nicht stattgefunden.
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 457/72

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Tatmehrheit mit …

    Die Entscheidung BGHSt 19, 156 behandelt einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und …

  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 27.77

    Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung gegen einen türkischen …

  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes - Zeitweise Trennung der Verfahren - …

  • BGH, 15.01.1970 - 4 StR 522/69

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen durch den Vorsitzenden kraft …

  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 305/74

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes - Rechtlich fehlerhafte Annahme von …

  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 600/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren …

  • BGH, 26.02.1965 - 4 StR 38/65

    Zulässigkeit einer so genannten Protokollrüge - Fehlende neue Beratung des …

  • BGH, 18.02.1971 - 4 StR 35/71

    Fehlende Beratung des Gerichts zwischen dem letzten Wort des Angeklagten und der …

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