Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2001 - 4 StR 353/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 15 StGB; § 212 StGB
Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Tötungsvorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Versuchter Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Direkter Tötungsvorsatz - Rechtliche Nachprüfung - Objektive Gefährlichkeit der Tathandlung - Tötungsvorsatz - Hohe Hemmschwelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit …
Da das genaue Kampfgeschehen trotz Vernehmung zahlreicher Zeugen auf Grund der eingeschränkten Sichtverhältnisse, der festgestellten Bewegungsdynamik und der Unübersichtlichkeit der Auseinandersetzung hinsichtlich der genauen Körperhaltung des Tatopfers und des Angeklagten, des exakten Ablaufs der Stichbewegung und der Messerhalteposition zur Zeit der Tatausführung nicht weiter aufklärbar war, fehlen wesentliche Anknüpfungspunkte für die Annahme einer Zielgerichtetheit des dem Geschädigten beigebrachten tödlichen Herzstiches, zumal aus der Länge des Stichkanals - wie das sachverständig beratene Landgericht näher ausgeführt hat - nicht ohne weiteres auf eine "enorme Wucht" geschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2001 - 4 StR 353/01; vom 22. Februar 2006 - 5 StR 583/05). - LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11
Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe
Damit fehlen jedoch wesentliche Anknüpfungspunkte für die Feststellung einer Zielgerichtetheit des Messerstichs (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.2006 - 5 StR 583/05; BGH, Beschluss vom 25.09.2001, 4 StR 353/01).In der Entsorgung des Messers nach der Tat lässt sich dabei nicht ohne Weiteres ein Indiz für eine Tötungsabsicht des Angeklagten sehen, weil aus Sicht des Angeklagten diese Handlung genauso gut geeignet war, die von ihm begangene gefährliche Körperverletzung zu verdecken (BGH, Beschluss vom 25.09.2011 - 4 StR 353/01).
- BGH, 23.08.2007 - 4 StR 295/07
Tötungsvorsatz und direkter Vorsatz erheblicher Verletzungen (Beweiswürdigung; …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Angeklagte nach den Feststellungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen gedroht hat, seine Ehefrau umzubringen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2001 - 4 StR 353/01).
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