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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2456
BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89 (https://dejure.org/1989,2456)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1989 - 4 StR 356/89 (https://dejure.org/1989,2456)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1989 - 4 StR 356/89 (https://dejure.org/1989,2456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Versuchter Totschlag bei Hineinfahren in eine Gruppe von Fußgängern

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Vorsatz beim Hineinfahren in eine Fußgängergruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 15 212 Abs. 1
    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 400
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83

    Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter …

    Auszug aus BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89
    Wie der Senat zu einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt hat (Urteil vom 7. Juni 1983 - 4 StR 51/83 = NStZ 1983, 407), ist aus den Umständen des äußeren Tathergangs bei einer derartigen Sachlage nichts dafür ersichtlich, weshalb der Täter nicht darauf vertraut haben kann, der Fußgänger würde nur verletzt werden, falls er ihn mit dem Pkw erfassen sollte.
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten …

    In einem Beschluss vom 24. Juli 1989 (4 StR 356/89, JZ 1990, 297) hat der Senat in einem Fall, bei dem der Täter mit einem Pkw in eine Menschengruppe fuhr und dabei wusste, dass er eine Person aus der Gruppe anfahren und verletzen konnte, auf die Revision des Angeklagten eine Verurteilung wegen (eines) versuchten Totschlags in gefährliche Körperverletzung abgeändert.

    Das tatrichterliche Urteil enthielt keine konkreten Feststellungen zu der Zahl der möglichen Alternativopfer und zu einem darauf bezogenen Vorsatz des Täters (JZ 1990, 297 m. Anm. Joerden).

  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03

    Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende …

    Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BGH JZ 1990, 297 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen …

    Aus den Umständen des äußeren Tathergangs ist aber nichts dafür ersichtlich, weshalb der Angeklagte nicht darauf vertraut haben kann, der Polizeibeamte würde (nur) verletzt werden, falls er ihn mit dem Pkw erfassen sollte (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 17).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2003 - 2 Ss 437/03

    Pflicht des Gerichts zur erschöpfenden Würdigung der in der Hauptverhandlung …

    Keinesfalls genügt jedoch die bloße Wiedergabe der Aussagen von Angeklagten und Zeugen/innen, selbst dann nicht, wenn, wie vorliegend, ihr Inhalt - überflüssigerweise - breit wiedergegeben wird (BGH NStZ 85, 184; 96, 326; JZ 90, 297).
  • BGH, 22.06.1993 - 5 StR 262/93

    Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzung der Zurechnung …

    Eine Beweiswürdigung, wie sie hier vorliegt, könnte angesichts eines Mißverhältnisses zwischen einer allzu breiten Darstellung von Aussageinhalten einerseits und deren Bewertung andererseits bedenklich sein (vgl. BGH NStZ 1985, 184; JZ 1990, 297; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 533).
  • BGH, 30.11.1995 - 4 StR 661/95

    Verwerfung einer Revision - Inhaltliche Anforderungen an die tatrichterliche …

    Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten, sowie die Wiedergabe des Gangs der Hauptverhandlung einschließlich der Vorhalte und Fragen einzelner Prozeßbeteiligter wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH NStZ 1985, 184; vgl. auch BGH JZ 1990, 297 [BGH 24.07.1989 - 4 StR 356/89] m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1994 - 4 StR 609/94

    Aussagen - Urteilsbegründung - Schematische Aneinanderreihung

    Zur Abfassung der Urteilsgründe weist der Senat darauf hin, daß die nur schematische Aneinanderreihung von Aussagen des Angeklagten und der vernommenen Zeugen überflüssig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 184; JZ 1990, 297).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 74/90

    Aufhebung eines Teilfreispruches bei einer Vollrauschtat - Folgen der Aufhebung …

    Allein aus dem äußeren Tatverhalten mußte nicht auf einen Tötungswillen oder auf die billigende Inkaufnahme des Tötungserfolges geschlossen werden (…vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 12; BGH NStZ 1983, 407; JZ 1990, 297).
  • BGH, 11.11.1997 - 4 StR 501/97

    Zusammenfassende Würdigung von in der Hauptverhandlung verwendeter Beweismittel …

    Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH NStZ 1985, 184; vgl. auch BGH JZ 1990, 297 [BGH 24.07.1989 - 4 StR 356/89] m.w.N.).
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