Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1997 - 4 StR 359/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtlicher Bestand einer unterbliebenen Teilnahme des Angeklagten an der Verhandlung über dessen Entfernung aus dem Sitzungssaal zur Ermöglichung einer Zeugenvernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 30.09.1997 - 4 StR 359/97
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO, so daß es in der Regel die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. nur BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 11; BGH, Beschluß vom 22. Mai 1996 - 3 StR 142/96;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 247 Rdn. 10, 19 m.w.N.). - BGH, 21.06.1995 - 3 StR 180/95
Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 30.09.1997 - 4 StR 359/97
Die Nichtbeteiligung des Angeklagten an den Verhandlungen über die Entlassung der Zeuginnen Mandy und Marianne F. war - auch wenn die Entlassung im Einverständnis mit den im Sitzungssaal anwesenden Verfahrensbeteiligten erfolgte (vgl. BGH StV 1996, 471, 472) - rechtsfehlerhaft. - BGH, 22.05.1996 - 3 StR 142/96
Verhandlung über die Vereidigung von Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 30.09.1997 - 4 StR 359/97
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO, so daß es in der Regel die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (…vgl. nur BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 11; BGH, Beschluß vom 22. Mai 1996 - 3 StR 142/96;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 247 Rdn. 10, 19 m.w.N.).
- BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98
Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil …
Er hält an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, daß die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung und Entlassung eines Zeugen nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gehören und einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung bilden (…vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 5, 11; BGH, Beschl. v. 30. September 1997 - 4 StR 359/97; v. 10. April 1997 - 4 StR 132/97; v. 22. Mai 1996 - 3 StR 142/96; v. 10. August 1995 - 5 StR 272/95; v. 16. Februar 1994 - 5 StR 60/94; v. 20. März 1991 - 2 StR 624/90; v. 2. November 1989 - 2 StR 506/89; v. 9. Juni 1989 - 2 StR 275/89).
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