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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4607
BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,4607)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2008 - 4 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,4607)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 4 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,4607)
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  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel bei bestehendem Hang; Symptomtat)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2662 (Ls.)
  • NStZ 2008, 392
  • StV 2008, 300
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08
    Rn. 8 Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08
    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07).
  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von …

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08
    Rn. 5 Auf Grund dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen liegt - entgegen der Auffassung des Landgerichts - auf der Hand, dass die abgeurteilte Tat auf einen Hang des Angeklagten zurückgeht, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).
  • BGH, 19.08.2009 - 5 StR 304/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Ausübung des …

    Daran hat auch die Ausgestaltung des § 64 StGB als Sollvorschrift nichts geändert (BGH NStZ-RR 2008, 73; NStZ 2008, 392).

    Das Tatgericht muss das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen (BGH NStZ 2008, 392).

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 369/11

    Normativethisches Stufenverhältnis und Wahlfeststellung bei Täterschaft oder …

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (Senat vom 19.02.2008 - 4 StR 36/08 Rdn. 5).
  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 257/08

    Erörterungsmangel bezüglich der Unterbringung des Angeklagten in einer …

    Rn. 7 Aufgrund dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen liegt es nahe, dass die abgeurteilten Taten auf einen Hang des Angeklagten zurückgehen, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07; Senat, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 4 StR 36/08; Senat, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08).
  • OLG Köln, 15.09.2017 - 1 RVs 197/17

    Aufhebung des Urteils wegen Nichtanordnung von § 64 StGB trotz alleiniger …

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH NStZ 2008, 392 = NJW 2008, 2662; BGH NStZ-RR 2009, 170; BGH NStZ 2010, 143 [D]).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 472/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer möglichen Anordnung der Unterbringung in …

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (Senat 4 StR 36/08 Rn. 5).
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