Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme einer tateinheitlichen Verbindung zwischen dem Diebstahl eines Autos sowie der Kennzeichenschilder
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
Auszug aus BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63
Denn der Tatbestand des Diebstahls war schon beendet, als die Angeklagten die falschen Kennzeichen anbrachten (vgl. BGHSt 18, 66, 71 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62] a.E.).Das minderschwere Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis besitzt nicht die Kraft, Diebstähle tateinheitlich zusammenzufassen, die - jeder für sich - in Tateinheit mit der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stehen (vgl. BGHSt 18, 66, 69 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62] mit Nachweisen).
- BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63
§ 79 StGB wird von dem Gedanken beherrscht, der Richter habe sich auf den Standpunkt zu stellen, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verhandlung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH 4 StR 392/55 vom 3. November 1955 - unveröffentlicht -), damit der Täter nicht schlechter gestellt wird, als wenn alle seine strafbaren Handlungen unter Beachtung des § 74 StGB in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGHSt 7, 180, 181) [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]. - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63
Ein solcher allgemeiner Entschluß würde überdies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme eines Gesamtvorsatzes allein nicht ausreichen (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
- RG, 05.04.1881 - 532/81
1. Können in verschiedenen Erkenntnissen gegen eine Person zusammen mehr als 15 …
Auszug aus BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63
§ 79 StGB wird von dem Gedanken beherrscht, der Richter habe sich auf den Standpunkt zu stellen, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verhandlung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH 4 StR 392/55 vom 3. November 1955 - unveröffentlicht -), damit der Täter nicht schlechter gestellt wird, als wenn alle seine strafbaren Handlungen unter Beachtung des § 74 StGB in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGHSt 7, 180, 181) [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]. - RG, 29.10.1888 - 2011/88
83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor …
Auszug aus BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63
§ 79 StGB wird von dem Gedanken beherrscht, der Richter habe sich auf den Standpunkt zu stellen, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verhandlung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH 4 StR 392/55 vom 3. November 1955 - unveröffentlicht -), damit der Täter nicht schlechter gestellt wird, als wenn alle seine strafbaren Handlungen unter Beachtung des § 74 StGB in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGHSt 7, 180, 181) [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]. - BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63
§ 79 StGB wird von dem Gedanken beherrscht, der Richter habe sich auf den Standpunkt zu stellen, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verhandlung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH 4 StR 392/55 vom 3. November 1955 - unveröffentlicht -), damit der Täter nicht schlechter gestellt wird, als wenn alle seine strafbaren Handlungen unter Beachtung des § 74 StGB in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGHSt 7, 180, 181) [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54].
- BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76
Grundsätze für die nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - Einbeziehung von vor …
Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist, daß der Richter sich auf den Standpunkt zu stellen hat, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verurteilung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 55 Rdn. 1) und zwar in dem Verfahren, das zuerst zu einer Verurteilung führte (vgl. BGHSt 7, 180, 181; BGH, Urteil vom 1. März 1963 - 4 StR 36/63; OLG Zweibrücken NJV 68, 310, 311).
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