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Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1081
BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96 (https://dejure.org/1996,1081)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1996 - 4 StR 361/96 (https://dejure.org/1996,1081)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96 (https://dejure.org/1996,1081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 211 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen Beweggründen; entsprechende Anwendung des § 46 Abs. 3 StGB (Verbot der Doppelverwertung)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Tatbestandsmerkmale - Besondere Schulschwere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 226
  • NJW 1996, 3425
  • MDR 1997, 79
  • StV 1996, 661
  • JR 1997, 246
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96
    Rn. 4 a) Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 - GSSt 2/94 - (BGHSt 40, 360) hat der Tatrichter die Entscheidung über die Frage, ob die Schuld des Täters im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB besonders schwer wiegt, ohne Bindung an begriffliche Vorgaben im Wege einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen, wobei die besondere Schwere der Schuld nur dann festgestellt werden kann, wenn Umstände vorliegen, die Gewicht haben (…BGHSt aaO S. 370).

    Rn. 6 Allerdings hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in der zitierten Entscheidung als möglichen Umstand von Gewicht, der die Annahme besonderer Schuldschwere tragen kann, beispielhaft auch eine besondere Verwerflichkeit der Motive angeführt (BGHSt 40, 360, 370).

    Wegen der Besonderheiten der Schuldbemessung bei lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes kann es sich zwar nur um eine entsprechende Anwendung des § 46 StGB handeln (BGHSt 40, 360, 367).

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96
    Rn. 7 Daß die Motive des Angeklagten "besonders verwerflich" waren, war schon Voraussetzung für die Annahme des vom Schwurgericht allein bejahten mordqualifizierenden Merkmals niedriger Beweggründe; denn niedrig in diesem Sinne ist nach ständiger Rechtsprechung nur ein Tötungsbeweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich ist (BGHSt 3, 132).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß als Grundlage für die Entscheidung über die individuelle Schuldschwere auf die Regeln verwiesen, die der Richter bei der Bemessung der Strafe anwendet (BVerfGE 86, 288, 312/313).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96
    Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen; ihm ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat, darf seine Wertung aber nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (…BGHSt aaO; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 18).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    b) Der Staatsschutzsenat hat bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld deshalb nicht gegen das Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (zur Geltung bei Prüfung der besonderen Schuldschwere vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 6 StR 328/20, NStZ-RR 2021, 104; vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 228 f.).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15

    Ermordung eines 14-jährigen Mädchens: Urteil rechtskräftig

    Es hat nur zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzen (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05, NStZ 2006, 505, 506; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227).
  • BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96

    Fön in der Badewanne - §§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische …

    Dies ist rechtsfehlerhaft (Senatsbeschluß vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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