Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Annahme von Erfolgskausalität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 11, 7
- NJW 1957, 1934
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- RG, 23.04.1929 - I 1265/28
Ziegenhaarpinsel - § 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), Ursächlichkeit der …
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Es beruft sich für seine Auffassung auf mehrere höchstrichterliche Entscheidungen (RGSt 63, 211; BGH in VRS 3, 423; 4, 32 sowie BayObLG in VRS 4, 431), in denen nach seiner Meinung der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten und einem schädlichen Erfolg immer dann bejaht werde, wenn nicht mit Sicherheit oder mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könne, dass dieser Erfolg auch ohne jene Verkehrswidrigkeit eingetreten wäre; nur wenn nach menschlichem Ermessen sicher sei, dass es auch bei verkehrsgemäßem Verhalten des Angeklagten zu einem gleichen Erfolg gekommen wäre, sei es gerechtfertigt, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters für den von ihm herbeigeführten Erfolg zu verneinen. - BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Damit eine rechtliche Nachprüfung der Frage möglich ist, ob der Tatrichter von zutreffenden Maßstäben für die Bildung seiner Überzeugung ausgegangen ist, müssen die Umstände, welche seine Überzeugung von der Zweifelhaftigkeit eines Ursachenzusammenhangs beeinflusst haben, im Urteil dargelegt und erörtert werden (zur richterlichen Überzeugung s. auch BGHSt 10, 208; ferner Urteile 5 StR v. 31. Januar 1952, LM § 261 Nr. 6, und 3 StR 9/53 v. 21. Mai 1953, LM § 261 StPO Nr. 14). - BGH, 01.03.1955 - 5 StR 583/54
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, dass die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359, 363).
- BGH, 25.02.1954 - 1 StR 612/53
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, dass die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359, 363). - RG, 07.06.1940 - 1 D 223/40
Zum Wesen des ursächlichen Zusammenhanges.
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, dass die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359, 363). - BGH, 28.11.1950 - 2 StR 42/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Denn für die richterliche Überzeugung ist nur eine der menschlichen Erkenntniskraft mögliche, dagegen keine gedanklich unumstößliche Gewissheit zu fordern (RGSt 61, 202; 66, 164; BGH 2 StR 42/50 vom 28. November 1950 in NJW 1951, 122 Nr. 16). - BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53
Vergehen der miteinander begangenen gleichgeschlechtlichen Unzucht
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Damit eine rechtliche Nachprüfung der Frage möglich ist, ob der Tatrichter von zutreffenden Maßstäben für die Bildung seiner Überzeugung ausgegangen ist, müssen die Umstände, welche seine Überzeugung von der Zweifelhaftigkeit eines Ursachenzusammenhangs beeinflusst haben, im Urteil dargelegt und erörtert werden (zur richterlichen Überzeugung s. auch BGHSt 10, 208; ferner Urteile 5 StR v. 31. Januar 1952, LM § 261 Nr. 6, und 3 StR 9/53 v. 21. Mai 1953, LM § 261 StPO Nr. 14). - RG, 15.02.1927 - I 2/27
1. Wie ist zu entscheiden, wenn sich das Gericht weder davon überzeugen kann, daß …
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Denn für die richterliche Überzeugung ist nur eine der menschlichen Erkenntniskraft mögliche, dagegen keine gedanklich unumstößliche Gewissheit zu fordern (RGSt 61, 202; 66, 164; BGH 2 StR 42/50 vom 28. November 1950 in NJW 1951, 122 Nr. 16). - BGH, 10.06.1955 - 1 StR 632/54
Auszug aus BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57
Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, dass die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359, 363).
- VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet
Entscheidend ist, dass ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur solche Anordnungen zu beachten braucht, die ihm auf seiner Fahrt in Gestalt sichtbarer Verkehrszeichen begegnen (BGH vom 25.9.1957 BGHSt 11, 7/9; "Sichtbarkeitsgrundsatz").An allen anderen Straßen, die zwischen Feuchtwangen im Norden und der Grenze zwischen den Landkreisen Ansbach und Donau-Ries im Süden eine Einfahrt in die B 25 ermöglichen, dürfen Lastkraftwagen mit mehr als 12 t zulässigem Gesamtgewicht mithin ohne Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot auf diese Bundesstraße einbiegen, sofern nicht die engen Voraussetzungen Platz greifen, unter denen die Rechtsprechung unter Durchbrechung des Sichtbarkeitsgrundsatzes Verkehrsverboten auch dann Beachtlichkeit zuerkennt, wenn sie dem auf eine Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmer nicht begegnen (vgl. zu einem derartigen Sonderfall z.B. BGH vom 25.9.1957, a.a.O.).
- OLG Oldenburg, 30.04.2020 - 2 Ss OWi 111/20
Wirkung eines Verkehrsschildes; Aufrechterhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung …
Rn. 12 Der hier zu entscheidende Sachverhalt ist jedoch vergleichbar mit demjenigen, der der Entscheidung BGHSt 11, 7 ff. zugrunde lag. - OLG Bamberg, 17.07.2013 - 3 Ss OWi 944/13
Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der zuvor auf dem …
Jedenfalls insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von dem der Entscheidung des BGH vom 25.09.1957 - 4 StR 367/57 (= NJW 1957, 1934) zugrunde liegenden Sachverhalt.
- OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 183/12
Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und …
Bei Fahrlässigkeitsdelikten gehört neben der Kausalität im engeren Sinne, wonach eine Bedingung dann für den tatbestandlichen Erfolg ursächlich ist, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele, die weitere Voraussetzung, dass der Unfall gerade auf der Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Täters beruht (ständige Rechtsprechung, u. a. BGHSt 11, 7 ; OLG Karlsruhe JR 1985, 479, 480). - OLG Oldenburg, 16.09.2011 - 2 SsRs 214/11
Benutzung eines Parkplatzes in einer bei Einfahrt als verkehrsberuhigt …
Rn. 16 Der hier zu entscheidende Sachverhalt ist vergleichbar mit demjenigen, der der Entscheidung BGHSt 11, 7 ff zugrunde lag. - OLG Oldenburg, 15.01.2019 - 2 Ss OWi 10/19
Pflicht zum Einprägen von Verbotsschildern bei einheitlicher Fahrt
Rn. 18 Der BGH hat nämlich entschieden, dass ein Verbotsschild von einem Fahrer der es wahrgenommen hat, auf allen Teilen der Strecke und während des gesamten Verlaufs seiner Fahrt beachtet werden muss, wenn diese ein einheitliches, schon beim Passieren des Verkehrszeichens geplantes Unternehmen darstellt (BGHSt 11, 7). - OLG Hamm, 13.11.1978 - 6 Ss OWi 2744/78
Ausfahren aus einem Parkplatz auf eine Straße
Zwar gilt im Interesse der Verkehrssicherheit für verkehrsbeschränkende Anordnungen der Grundsatz, daß sie nur für denjenigen Verkehrsteilnehmer wirksam werden und verbindlich sind, dem sie auf seiner Fahrt in Gestalt sichtbarer Verkehrszeichen begegnen (sog Sichtbarkeitsprinzip;… vgl zB Cramer, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl, Rdn 11 zu § 39 StVO;… Mühlhaus, Kommentar zur StVO, 8. Aufl, Anm 4a zu § 39; BGHSt 11, 7 ff). - BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128 …
Daß durch deren Beleidigung mittelbar Großbritannien bzw. die USA herabgesetzt wurden und werden sollten, hat das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen (vgl. BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 11, 11 [BGH 25.09.1957 - 4 StR 367/57]; NJW 1961, 1932). - OLG Düsseldorf, 03.04.1997 - 5 Ss OWi 75/97
Straßenverkehrsrecht; fehlendes ,,30 km/h-Zonenbewußtsein''
Verkehrszeichen müssen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz so beschaffen und aufgestellt sein, daß die durch sie getroffenen Anordnungen bei zumutbarer Aufmerksamkeit im Fahren zweifelsfrei erkennbar sind (vgl. BGHSt 11, 7 ; Senatsbeschluß vom 12. Februar 1996 in NZV 1996, 329;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, Rdnr. 33 zu § 39 StVO ;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl. 1995, Rdnr. 15 zu § 39, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03
Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb …
Grundsätzlich müssen Verkehrszeichen so aufgestellt sein, dass sie deutlich sichtbar und wahrnehmbar sind (BGHSt 11, 7/9; BayObLG VRS 54, 306; Hentschel Straßenverkehrsrecht 37.Auf1. § 39 StVO Rn.32 ff. m.w.N.). - BGH, 04.12.1964 - 4 StR 307/64
- KG, 05.11.1987 - 3 Ws (B) 366/87
Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; …
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