Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
Auszug aus BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Die Rücknahme der Beschränkung, wie sie mit Schriftsatz vom 12. Mai 1998 vorgenommen wurde, wäre nur innerhalb der Revisionseinlegungsfrist (§§ 341 Abs. 1, 401 Abs. 2 StPO) möglich gewesen (vgl. BGHSt 38, 366, 367;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 344 Rdn. 4, § 302 Rdn. 31). - BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …
Auszug aus BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Die Revision der Nebenklägerin ist wirksam (vgl. BGHSt 38, 4 ff.; BGH NStZ 1992, 126) "auf das Strafmaß" beschränkt worden. - BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98).
- BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91
Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
Auszug aus BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Die Revision der Nebenklägerin ist wirksam (vgl. BGHSt 38, 4 ff.; BGH NStZ 1992, 126) "auf das Strafmaß" beschränkt worden. - BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem …
Auszug aus BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Soweit die Beschwerdeführerin die Prozeßkostenhilfe für die Durchführung ihrer eigenen Revision begehrt, ist für die Bewilligung im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels kein Raum (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 9, 12). - BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88
Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Der Antrag ist aber auch abzulehnen, soweit die Nebenklägerin der Revision des Angeklagten entgegentreten will; denn einer anwaltlichen Vertretung der Nebenklägerin bedarf es hierzu nicht, weil die Revision des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet und deshalb durch Beschluß des Senats vom heutigen Tage verworfen worden ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5). - BGH, 13.10.1995 - 2 StR 240/95
Revision des Nebenklägers - Antragstellung - Aussichtslosigkeit - …
Auszug aus BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Soweit die Beschwerdeführerin die Prozeßkostenhilfe für die Durchführung ihrer eigenen Revision begehrt, ist für die Bewilligung im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels kein Raum (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 9, 12). - BGH, 30.04.1998 - 4 StR 124/98
Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils durch eine Nebenklägerin mit dem Ziel …
Auszug aus BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (…vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98).
- BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der …
Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02). - BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02
Strafzumessung; doppelte Berücksichtigung von dem Täter günstigen Tatumständen …
Eine nachträgliche Erweiterung einer einmal beschränkten Revision ist nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist nicht zulässig (vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98).
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