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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1992 - 4 StR 373/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3252
BGH, 08.09.1992 - 4 StR 373/92 (https://dejure.org/1992,3252)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1992 - 4 StR 373/92 (https://dejure.org/1992,3252)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1992 - 4 StR 373/92 (https://dejure.org/1992,3252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare vermögensmindernde Wirkung der Hinauszögerung der Geltendmachung von Ansprüchen - Beihilfe zum Betrug, wenn die Tat für den Haupttäter nur mitbestrafte Nachtat zum Betrug ist - Vorspiegelung einer Verhaftung, um die Geltendmachung von Ansprüchen zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 185
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …

    Auszug aus BGH, 08.09.1992 - 4 StR 373/92
    Nur wenn durch diese Handlungen des Angeklagten und M. dem bereits Geschädigten W. ein weiterer Schaden in Form einer Vertiefung oder Verfestigung des durch den vollendeten Betrug M. verursachten Schadens zugefügt worden wäre, wenn also der wirtschaftliche Wert der Forderung dadurch geringer geworden wäre, käme eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug in Betracht (vgl. BGHSt 1, 262, 264; BGH NJW 1984, 501; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 263 Rdn. 31 - S. 1412 oben - mit weit.
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …

    Auszug aus BGH, 08.09.1992 - 4 StR 373/92
    Nur wenn durch diese Handlungen des Angeklagten und M. dem bereits Geschädigten W. ein weiterer Schaden in Form einer Vertiefung oder Verfestigung des durch den vollendeten Betrug M. verursachten Schadens zugefügt worden wäre, wenn also der wirtschaftliche Wert der Forderung dadurch geringer geworden wäre, käme eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug in Betracht (vgl. BGHSt 1, 262, 264; BGH NJW 1984, 501; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 263 Rdn. 31 - S. 1412 oben - mit weit.
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …

    Ein Vermögensschaden kann aber dennoch eintreten, wenn der Kläger durch die Täuschung veranlasst wird, endgültig auf die Geltendmachung einer werthaltigen Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95), oder abgehalten wird, weitere Schritte zur Durchsetzung seiner begründeten Forderung zu unternehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 373/92, wistra 1993, 17), und dadurch im Ergebnis, etwa im Fall einer eingetretenen Verjährung, den Anspruch danach nicht mehr durchsetzen kann.
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen …

    Rn. 10 a) Soweit der Angeklagte wegen Betrugs verurteilt worden ist, werden die Feststellungen des Landgerichts den Vorgaben aus dem Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 (vgl. auch BGHSt 1, 262, 264; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 39; BGH wistra 1986, 170) gerecht.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Ein Sicherungserfolg braucht nicht eingetreten zu sein (BGH StV 1994, 185).

    Dazu zählt insbesondere die Vereitelung der Rückforderung des Opfers (BGH StV 1994, 185).

    Auf den Eintritt des angestrebten Erfolges kommt es nicht an (vgl. nur BGH NJW 1971, 525; StV 1994, 185).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20
    Ein Sicherungserfolg braucht nicht eingetreten zu sein (BGH StV 1994, 185).

    Dazu zählt insbesondere die Vereitelung der Rückforderung des Opfers (BGH StV 1994, 185).

    Auf den Eintritt des angestrebten Erfolges kommt es nicht an (vgl. nur BGH NJW 1971, 525; StV 1994, 185).

  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 508/02

    Betrug (Vermögensschaden; Kausalität; Risikoerhöhung; Schadensermittlung; …

    Nur wenn sich durch die Erklärung des Angeklagten das Risiko einer Nichterfüllung der Darlehensschuld erhöht haben sollte, ist die Täuschungshandlung für den Eintritt des Vermögensschadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB ursächlich (BGH wistra 1993, 17; 1986, 170 f.; vgl. auch BGH Beschl. vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02).
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