Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit von Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses im Wiedereinsetzungsgesuch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 45 Abs. 1 S. 1
Erforderlichkeit von Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses im Wiedereinsetzungsgesuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von …
Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13
Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277). - BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13
Die Ergänzung der Urteilsformel ist erforderlich, um die von der Strafkammer lediglich in den Gründen des Urteils getroffene Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab nach § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB wie geboten - im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 288). - BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13
Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277). - BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90
Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses
Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13
Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).
- BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14
Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung); …
Er erhält entgegen § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 StPO keine Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses (zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13; vom 27. Januar 2014 - 4 StR 376/13). - BGH, 10.07.2014 - 1 StR 247/14
Anrechnung von ausländischen Freiheitsentziehungen auf die Strafe
Die Ergänzung der Urteilsformel ist erforderlich, um die von der Strafkammer lediglich in den Gründen des Urteils getroffene Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab nach § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB - wie geboten - im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77; BGHSt 27, 287, 288; vgl. auch u.a. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 376/13; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 425/13; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 StR 622/11; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 156/05).
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