Rechtsprechung
| BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtvorliegen ausreichender Feststellungen zum Schuldumfang im Urteil - Voraussetungen der Bereicherungsabsicht im Rahmen der Steuerhehlerei bei Betäubungsmittelstraftaten - Steuerhehlerei bei Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - Erwerb und Veräußerung als ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Tatmehrheit oder fortgesetzte Tat - …
Auszug aus BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79
Diese ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79). - BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78
Unterlassene genauere Feststellungen über den Zeitpunkt des Beginns der Tat bei …
Auszug aus BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79
Wenn der Verurteilung mehrere Straftatbestände zugrunde liegen, muß die Urteilsformel eindeutig erkennen lassen, in welchem rechtlichen Verhältnis diese zueinander stehen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78). - BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78
Tateinheit zwischen dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und dem …
Auszug aus BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79
Es kann offen bleiben, ob sie überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse von 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78). - BGH, 13.10.1978 - 2 StR 480/78
Geeignete Vortaten der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Subsidiarität des …
Auszug aus BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79
Es kann offen bleiben, ob sie überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse von 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).
- BGH, 19.09.1979 - 4 StR 474/79
Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln im Falle eines Tauschgeschäfts …
Jedoch muß in diesem Fall die Urteilsformel neu gefaßt werden, denn sie läßt nicht erkennen, in welchem rechtlichen Verhältnis die beiden Straftatbestände zueinander stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79).Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn der Täter nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigen will, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79 - Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79).
- BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht
Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern dabei auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79 - Beschlüsse vom 12. Juli 1979-4 StR 347/79 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79).
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