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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1906
BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00 (https://dejure.org/2000,1906)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2000 - 4 StR 381/00 (https://dejure.org/2000,1906)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00 (https://dejure.org/2000,1906)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    §§ 69 Abs. 1, 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB
    Fehlerhafte Anordnung der isolierten Sperrfrist nach §§ 69 Abs. 1, 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB (Anschlag auf Autobahnverkehr); Entziehung der Fahrerlaubnis; Merkmal Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 133
  • VersR 2001, 119
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00
    Weder der Angeklagte selbst noch ein Tatbeteiligter (vgl. BGHSt 10, 333, 336) haben bei, vor oder nach Begehung der Tat ein Kraftfahrzeug geführt.
  • OLG Celle, 29.10.1997 - 1 Ws 381/97
    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00
    Sie war zwar gegen einen (anderen) Kraftfahrzeugführer gerichtet; dies kann jedoch für sich genommen auch dann nicht die Anordnung von Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB rechtfertigen, wenn die Tat angesichts ihrer Schwere auf eine charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters hinweist (vgl. auch OLG Celle NZV 1998, 170).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils; …

    Rn. 9 2. Die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes durch das Landgericht, auf der in den Fällen II. B 1 bis 3, B 7 und 8, B 11 bis 13 und B 15 die Verurteilung jeweils wegen tateinheitlich mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr begangenen versuchten Heimtückemordes beruht (vgl. BGH VRS 63, 119;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 11), begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …

    Rn. 15 Soweit es das Merkmal der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anbelangt, ist unstreitig, daß diese nicht nur auf Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art, sondern auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke; …

    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck …

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der …

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 443/22

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (in Beziehung Stehen der Tat zu der …

    Die Tat muss damit in Beziehung stehen zu der Führung eines Kraftfahrzeugs durch den Täter (…vgl. BT-Drucks. I/2674, S. 12 zur Vorgängerregelung in § 42m StGB aF) oder zumindest einen anderen Tatbeteiligten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00 Rn. 5; Urteil vom 29. Mai 1957 - 2 StR 195/57, BGHSt 10, 333, 336; OLG München NJW 1992, 2777).

    Die Tat richtete sich zwar gegen eine Kraftfahrzeugführerin; dies kann aber für sich genommen die Anordnung von Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00 Rn. 5; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 57; OLG Celle NZV 1998, 170;… Pegel in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 315b Rn. 64;… Ernemann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 315b Rn. 23;… Valerius in LK-StGB, 13. Aufl., § 69 Rn. 65).

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der …

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 18.11.2025 - 4 StR 492/25

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall, …

    Sie war zwar gegen andere Teilnehmer des motorisierten Straßenverkehrs gerichtet; dies kann jedoch für sich genommen auch dann nicht die Anordnung von Maßregeln nach § 69, § 69a StGB rechtfertigen, wenn die Handlung angesichts ihrer Schwere auf eine charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters hinweist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 4 StR 443/22, NStZ-RR 2023, 189, 190 mwN; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, juris Rn. 5).
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