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| BGH, 10.09.1953 - 4 StR 382/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 4 StR 382/53
Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht es entgegen der zwingenden Vorschrift des § 74 StGB unterlassen hat, für jede der beiden Fortsetzungstaten eine Einzelstrafe auszuwerfen und daraus eine Gesamtstrafe zu bilden (RGSt 52, 146; vgl. auch BGHSt 1, 252 und BGH 2 StR 114/51 vom 4. Mai 1951 in LM § 74 StGB Nr. 4). - BGH, 04.05.1951 - 2 StR 114/51
Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 4 StR 382/53
Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht es entgegen der zwingenden Vorschrift des § 74 StGB unterlassen hat, für jede der beiden Fortsetzungstaten eine Einzelstrafe auszuwerfen und daraus eine Gesamtstrafe zu bilden (RGSt 52, 146; vgl. auch BGHSt 1, 252 und BGH 2 StR 114/51 vom 4. Mai 1951 in LM § 74 StGB Nr. 4). - RG, 20.02.1918 - V 893/17
Unterliegt ein Urteil, in dem gegen den Angeklagten wegen mehrerer selbständiger …
Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 4 StR 382/53
Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht es entgegen der zwingenden Vorschrift des § 74 StGB unterlassen hat, für jede der beiden Fortsetzungstaten eine Einzelstrafe auszuwerfen und daraus eine Gesamtstrafe zu bilden (RGSt 52, 146; vgl. auch BGHSt 1, 252 und BGH 2 StR 114/51 vom 4. Mai 1951 in LM § 74 StGB Nr. 4).
- BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52
Rechtsmittel
Das widerspricht der Vorschrift des § 74 StGB (RGSt 52, 146; Urteil des BGH vom 10. September 1953, 4 StR 382/53). - BGH, 03.11.1964 - 1 StR 329/64
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Dieser Mangel hat auf Grund der unbeschränkt eingelegten Rüge der Verletzung des sachlichen Rechts die Aufhebung des landgerichtlichen Urteils im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen zur Folge (BGHSt 4, 345, 346; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. September 1953 - 4 StR 382/53; RGSt 2, 235; 25, 308 f; 52, 146 f). - BGH, 13.07.1954 - 1 StR 530/53
Rechtsmittel
Dieser Mangel zwingt zur Aufhebung des Strafausspruches (RGSt 52, 146; BGH Urt 4 StR 382/53 vom 10. September 1953, 1 StR 726/52 vom 22. September 1953).
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