Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2018 - 4 StR 387/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 400 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer auf die Erreichung einer anderen Rechtsfolge gerichteten Revision der Nebenklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400 Abs. 1
Unzulässigkeit einer auf die Erreichung einer anderen Rechtsfolge gerichteten Revision der Nebenklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.06.2001 - 5 StR 45/01
Unzulässige Revision der Nebenklage; Verwerfung der Revision des Angeklagten als …
Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 4 StR 387/18
Das gilt auch, soweit sie einen erweiterten Schuldumfang durch Annahme eines weiteren Mordmerkmals erstrebt (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5 StR 45/01).'.
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 123/22
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers bei Verurteilung wegen Mordes
Dies gilt auch, soweit die Nebenkläger einen erweiterten Schuldumfang durch Annahme weiterer Mordmerkmale erstreben (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 387/18, juris Rn. 2;… vom 17. Dezember 2002 - 3 StR 412/02, juris Rn. 3;… vom 12. Juni 2001 - 5 StR 45/01, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.