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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1948
BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62 (https://dejure.org/1962,1948)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1962 - 4 StR 388/62 (https://dejure.org/1962,1948)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1962 - 4 StR 388/62 (https://dejure.org/1962,1948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und nach der abgeurteilten Tat liegender gleichartiger Verstöße trotz rechtskräftiger Verurteilung aufgrund Fahrens ohne Führerschein als selbständige Tat - Verfolgung nachträglich festgestellter, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 549
  • MDR 1963, 431
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • RG, 25.03.1920 - I 843/19

    1. Tritt der Verbrauch der Strafklage wegen einer fortgesetzten Handlung ein, …

    Auszug aus BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62
    Dieser Umstand könnte vielmehr nur in Anwendung des gleichen Strafgesetzes zu einer erhöhten Bestrafung führen (RGSt 54, 283, 285 f).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat erfolgt wäre, wenn also auch sie den bereits zum Gegenstand der Aburteilung gemachten Fall als Verwirklichung eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren unselbständigen Einzelbetätigungen aufgefaßt und bewertet hätte (RGSt 54, 283, 285 f, BGHSt 2 StR 816/52 vom 20. Februar 1953 bei Dallinger MDR 1953, 273).

  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
    Auszug aus BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62
    Dies schließt zwar, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, eine nochmalige Verfolgung der Tat aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, nicht aus (RGSt 52, 241; 53, 310, 315; BGHSt 3, 13; 9, 10).

    Ein anderer Standpunkt kann auch der Entscheidung BGHSt 9, 10 ff nicht entnommen werden.

  • BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51

    Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben …

    Auszug aus BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62
    Dies schließt zwar, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, eine nochmalige Verfolgung der Tat aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, nicht aus (RGSt 52, 241; 53, 310, 315; BGHSt 3, 13; 9, 10).
  • RG, 06.10.1919 - III 246/19

    1. In welchem Umfange hat die Niederschlagung der Untersuchung durch die …

    Auszug aus BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62
    Dies schließt zwar, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, eine nochmalige Verfolgung der Tat aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, nicht aus (RGSt 52, 241; 53, 310, 315; BGHSt 3, 13; 9, 10).
  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    bb) Diese Beurteilung steht im Einklang mit der vormaligen Rechtsprechung zum Fortsetzungszusammenhang, soweit der Bundesgerichtshof angenommen hatte, die rechtskräftige Aburteilung eines Teilakts als selbständige Einzeltat bilde kein Hindernis, die weiteren von dieser Entscheidung nicht erfassten Teilakte des nun als fortgesetzte Handlung gewerteten Tatgeschehens gesondert zu verfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1962 - 4 StR 388/62, NJW 1963, 549;… vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. November 1983 - 2 StR 668/83, NStZ 1984, 231; Urteil vom 15. Januar 1985 - 1 StR 755/84, NJW 1985, 1174 mwN; ferner BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1981 - 2 BvR 873/80, BVerfGE 56, 22, 35 f.).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Ebenso hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wiederholt in Sachen entschieden, in denen durch den früheren Richter nur über eine Einzeltat rechtskräftig befunden worden war (u.a. BGH NJW 1963, 549; ferner Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).
  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 198/72

    Voraussetzungen eines Strafklageverbrauchs

    Ein Verbrauch der Strafklage hätte nur dann in Betracht gezogen werden müssen, wenn bereits die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat erfolgt wäre, wenn also schon das Urteil des Schöffengerichts Ulm vom 24. September 1970 den bei ihm zur Aburteilung gestellten PKW-Diebstahl zum Nachteil des Manfred J. als Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes aufgefaßt und entsprechend als Einzelakt einer - möglicherweise in ihrem Ausmaß noch nicht erkennbaren - fortgesetzten Handlungsreihe bewertet hätte (vgl. RGSt 54, 283; BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549).

    Davon ist bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (RGSt 54, 283; 72, 257, 258); der BGH ist dem gefolgt (BGH, Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH, Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).

  • OLG Stuttgart, 19.12.1977 - 3 Ss (3) 606/77

    Verurteilung wegen Meineids; Tätigung einer Falschaussage zugunsten eines …

    Diese in Bezug auf § 157 StGB für den Angeklagten günstige Konsequenz hätte jedoch andererseits für ihn den Nachteil, daß er wegen der erstinstanzlichen uneidlichen Falschaussage nach § 153 StGB noch selbständig angeklagt und verurteilt werden könnte; und zwar - bei rechtskräftiger Aburteilung des Meineids als bloßer Einzeltat - ohne Rücksicht auf einen etwaigen Fortsetzungszusammenhang zwischen beiden Einzelakten (vgl. BGH b. Dallinger MDR 1953, 272 f, BGH NJW 1963, 549, VRS 24, 192;… vgl. auch BGH GA 1970, 85, BGHSt 15, 268 m. Anm. Peters JZ 1961, 425; aber auch Müller-Sax Einl. S. 89, Stratenwerth JuS 1962, 220).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei …

    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH…, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550;… BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das …

    Infolgedessen könnten andere Teilakte in einem späteren Verfahren als fortgesetzte Handlung abgeurteilt werden (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; BGH NJW 1963, 549 Nr. 16; BGH…, Urt. vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).
  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 668/83

    Verfahrenshindernis durch Verbrauch der Strafklage - Strafverfolgungshindernis …

    Dies entsprach schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 258; JW 1928, 22, 47), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 - BGH, Urteil vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 -).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen …

    Ein Strafklageverbrauch tritt weder bei Freispruch (…BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1) noch -bei Verurteilung wegen der zuerst angeklagten Einzeltat ein (BGH NJW 1963, 549; BGH NJW 1985, 1174; wohl a.A. BGH NJW 1985, 1173 [BGH 16.01.1985 - 2 StR 590/84] = BGHSt 33, 122; BGHSt 15, 268, 272) [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60] .
  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 177/62

    Rechtsmittel

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat stattgefunden hätte, wenn also auch sie den bereits zum Gegenstand der Aburteilung gemachten Fall als Verwirklichung eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren unselbständigen Einzelbetätigungen aufgefaßt und bewertet hätte (RGSt 54, 283, 285 f; BGHSt 2 StR 816/52 vom 20. Februar 1953 bei Dallinger MDR 1953, 272 f; BGH 4 StR 388/62 vom 23. November 1962 - bisher unveröffentlicht -).
  • BGH, 24.06.1983 - 1 StR 390/83

    Geeignetheit der Verbindung zweier Strafverfahren

    Zwischen den abgeurteilten Straftaten besteht auch "die notwendige innere Verknüpfung" nicht, die sie als eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne erscheinen ließe (vgl. BGHSt 13, 21, 26; vgl. auch BGHSt 25, 290, 292; 27, 66, 67 [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76]; BGH NJW 1963, 549; BGH, Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273).
  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für …

  • BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne …

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 517/78

    Vorliegen einer faktischen Geschäftsführertätigkeit - Vorliegen eines …

  • BGH, 14.11.1967 - 5 StR 560/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

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