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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5431
BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55 (https://dejure.org/1955,5431)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1955 - 4 StR 392/55 (https://dejure.org/1955,5431)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1955 - 4 StR 392/55 (https://dejure.org/1955,5431)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 29.10.1888 - 2011/88

    83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor …

    Auszug aus BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55
    So hat das Reichsgericht (RGSt 18, 333) ausgesprochen, daß dann, wenn ein Angeklagter zu einer Strafe, sodann in einem neuen Verfahren wegen einer vor der ersten Verurteilung liegenden Tat zu einer Zusatzstrafe verurteilt worden ist und hierauf ein weiteres Verfahren wegen Taten, die nach der ersten, aber vor der zweiten Verurteilung begangen worden sind, anhängig wird, in diesem keine Gesamtstrafe mit den im zweiten Verfahren abgeurteilten Taten zu bilden ist.
  • BGH, 16.09.1954 - 3 StR 569/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55
    Vielmehr hat allgemein der Grundsatz zu gelten, daß ohne Rücksicht auf die äußere Verfahrensgestaltung dann, wenn eine Verurteilung erfolgt ist und sodann Taten, die vor und nach dieser begangen worden sind, zur Aburteilung gelangen, die Gesamtstrafe für die vor der ersten Verurteilung liegenden Taten zu bilden ist, dagegen nicht für die nach dieser zur Aburteilung gelangenden, teils vor, teils nach der ersten Verurteilung liegenden Taten (ebenso im Ergebnis 4 StR 521/55Urteil vom 4. Oktober 1951, 3 StR 569/53 Urteil vom 16. September 1954).
  • BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19

    Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe …

    a) Als "Verurteilung' im Sinne des § 55 Abs. 1 StGB kommt neben dem Urteil auch die Verhängung einer Strafe im Wege des Strafbefehls als diesem insoweit gleichstehende Entscheidungsform in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55, GA 1956, 50, 52;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 8a;… Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76

    Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig …

    Die am 24. März 1974 in dem Verfahren 24 Cs 779/74 ausgesprochene Geldstrafe scheidet dagegen hierfür aus, da die dieser Geldstrafe zugrunde liegende Tat erst "im Sommer 1973", also nach der Verurteilung vom 27. März 1973, möglicherweise auch erst nach derjenigen vom 9. Juli 1973 begangen wurde und deshalb von der Verurteilung vom 27. März 1973 noch nicht hätte miterfaßt werden können (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55 - und vom 22. August 1972 - 1 StR 359/72 -).
  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76

    Grundsätze für die nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - Einbeziehung von vor …

    Der Grundgedanke dieser Bestimmung ist, daß der Richter sich auf den Standpunkt zu stellen hat, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verurteilung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 55 Rdn. 1) und zwar in dem Verfahren, das zuerst zu einer Verurteilung führte (vgl. BGHSt 7, 180, 181; BGH, Urteil vom 1. März 1963 - 4 StR 36/63; OLG Zweibrücken NJV 68, 310, 311).
  • BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe - Anhaltspunkte für die Feststellung der …

    Dann liegen aber die Voraussetzungen einer Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Traunstein vom 2. August 1971 in die Gesamtstrafe nicht vor, da die dieser Verurteilung zugrunde liegende Tat am 20. Januar 1971, also erst nach der maßgeblichen Verurteilung vom 27. November 1970 begangen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 79 Rn. 12).
  • BGH, 01.03.1963 - 4 StR 36/63

    Annahme einer tateinheitlichen Verbindung zwischen dem Diebstahl eines Autos …

    § 79 StGB wird von dem Gedanken beherrscht, der Richter habe sich auf den Standpunkt zu stellen, als ob die später ermittelten Handlungen bereits bei der früheren Verhandlung zur Aburteilung vorgelegen hätten (RGSt 4, 53, 57; 18, 333, 335; BGH 4 StR 392/55 vom 3. November 1955 - unveröffentlicht -), damit der Täter nicht schlechter gestellt wird, als wenn alle seine strafbaren Handlungen unter Beachtung des § 74 StGB in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGHSt 7, 180, 181) [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54].
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